Aktien

EPAD

iShares MSCI Europe Paris-Aligned Climate UCITS ETF

Overview

WICHTIGE INFORMATIONEN: Kapitalrisiken. Der Wert der Anlagen und die daraus entstandenen Erträge sind nicht garantiert und können sowohl fallen als auch steigen. Anleger erhalten den ursprünglich investierten Betrag eventuell nicht zurück.



Alle Anteilsklassen mit Währungsabsicherung dieses Fonds setzen Derivate zur Absicherung des Währungsrisikos ein. Der Einsatz von Derivaten für eine Anteilsklasse könnte ein potenzielles Risiko der Ansteckung (auch unter der Bezeichnung „Spill-over-Effekt“) für andere Anteilsklassen im Fonds bergen. Die Verwaltungsgesellschaft des Fonds wird sicherstellen, dass angemessene Verfahren zur Minderung des Ansteckungsrisikos für andere Anteilsklassen vorhanden sind. Über das Drop-Down-Feld direkt unter dem Namen des Fonds können Sie die Liste aller Anteilsklassen in dem Fonds anzeigen lassen. Die Anteilsklassen mit Währungsabsicherung sind durch den Begriff „Hedged“ im Namen der Anteilsklasse gekennzeichnet. Eine vollständige Liste aller Anteilsklassen mit Währungsabsicherung ist zudem auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft des Fonds erhältlich.
Loading

Wertentwicklung

Wertentwicklung

Grafik

View full chart

Ausschüttungen

Stichtag Ex-Tag Fälligkeitsdatum
View full table

Dieses Diagramm zeigt die Wertentwicklung des Fonds als prozentualer Verlust oder Gewinn pro Jahr in den letzten 2 Jahren.

  2019 2020 2021 2022 2023
Gesamtrendite (%) -13.7 16.8
Vergleichsindex (%) -13.9 16.4
  Von
30.Sept.2019
Bis
30.Sept.2020
Von
30.Sept.2020
Bis
30.Sept.2021
Von
30.Sept.2021
Bis
30.Sept.2022
Von
30.Sept.2022
Bis
30.Sept.2023
Von
30.Sept.2023
Bis
30.Sept.2024
Gesamtrendite (%)

Per 30.Sept.2024

- - -14.07 16.95 22.41
Vergleichsindex (%)

Per 30.Sept.2024

- - -14.26 16.69 22.26
  1J 3J 5J 10J Seit Auflage
22.26 3.92 - - 5.11
Vergleichsindex (%) 22.11 3.72 - - 4.93
  Seit 1.1. 1M 3M 6M 1J 3J 5J 10J Seit Auflage
8.43 -3.95 -1.65 3.21 22.26 12.23 - - 17.63
Vergleichsindex (%) 8.33 -3.95 -1.65 3.18 22.11 11.59 - - 16.96

Die aufgeführten Zahlen beziehen sich auf die Wertentwicklung in der Vergangenheit. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Die Märkte könnten sich in der Zukunft vollkommen anders entwickeln. Dies kann Ihnen helfen zu beurteilen, wie der Fonds in der Vergangenheit verwaltet wurde.

Die Wertentwicklung der Anteilsklasse und des Referenzindex werden in EUR angezeigt, die Wertentwicklung des Referenzindex der Währungsgesicherten Anteilsklasse werden in EUR angezeigt.

Die Wertentwicklung wird auf der Grundlage eines Nettoinventarwerts (NIW) angezeigt, gegebenenfalls mit reinvestiertem Bruttoertrag. Die Angaben zur Wertentwicklung basieren auf dem Nettoinventarwert (NIW) des ETF, der vom Marktpreis des ETF abweichen kann. Einzelne Anteilsinhaber können Renditen erzielen, die sich von der NIW-Entwicklung unterscheiden können.

Aufgrund von Währungsschwankungen kann Ihre Rendite höher oder geringer ausfallen, falls Sie in einer anderen Währung als derjenigen investieren, in der die Wertentwicklung in der Vergangenheit berechnet wurde. Quelle: Blackrock.

Eckdaten

Eckdaten

Anteilsklassenvermögen
Per 21.Nov.2024
EUR 26’956’316
Auflagedatum
27.Juli2021
Währung der Reihe
EUR
Anlageklasse
Aktien
SFDR-Klassifizierung
Artikel 8
Gesamtkostenquote (TER)
0.15%
Ausschüttungshäufigkeit
Halbjährlich
Wertpapierleiheertrag
Per 30.Sept.2024
0.02%
Produktstruktur
Physisch
Methodik
Replikation
Emittent
iShares II plc
Administrator
BNY Mellon Fund Services (Ireland) Designated Activity Company
Geschäftsjahresende
31 Oktober
Valoren
111980861
Fondsvermögen
Per 21.Nov.2024
EUR 49’857’314
Fondsauflegung
27.Juli2021
Basiswährung
EUR
Vergleichsindex
MSCI Europe Climate Paris-Aligned Select Index
Umlaufende Anteile
Per 21.Nov.2024
5’016’791
ISIN
IE000HH3SU50
Gewinnverwendung
ausschüttend
Domizil
Irland
Rebalancing-Intervall
Halbjährlich
UCITS
Ja
Fondsmanager
BlackRock Asset Management Ireland Limited
Depotbank
The Bank of New York Mellon SA/NV, Dublin Branch
Bloomberg-Ticker
EPAD NA

Portfoliomerkmale

Portfoliomerkmale

Anzahl der Positionen
Per 21.Nov.2024
276
Vergleichsindex Ticker
NE737361
Standardabweichung (3J)
Per 31.Okt.2024
14.39%
KGV
Per 21.Nov.2024
17.35x
Stand Vergleichsindex
Per 21.Nov.2024
EUR 2’233.60
12 Monate nachlaufende Dividendenausschüttungsrendite
Per 21.Nov.2024
2.53%
3J-Beta
Per 31.Okt.2024
1.00
KBV
Per 21.Nov.2024
2.21x

Nachhaltigkeitseigenschaften

Nachhaltigkeitseigenschaften

Nachhaltigkeitsmerkmale sind spezifische zusätzliche Kennzahlen, die es Anlegern zusammen mit anderen Kennzahlen und Informationen ermöglichen, Fonds nach bestimmten ökologischen, sozialen und die Unternehmensführung (Governance) betreffenden Kriterien zu bewerten. Nachhaltigkeitsmerkmale geben weder einen Hinweis auf die aktuelle oder künftige Wertentwicklung noch auf das potenzielle Risiko- und Ertragsprofil eines Fonds. Sie dienen lediglich der Transparenz und Information. Daher sollten Nachhaltigkeitsmerkmale nicht ausschliesslich oder isoliert betrachtet werden. Bei ihnen handelt es sich vielmehr um zusätzliche Informationen, die Anleger bei der Beurteilung eines Fonds möglicherweise berücksichtigen möchten.

Die Kennzahlen geben keinen Hinweis darauf, ob und wie ein Fonds ESG-Faktoren integriert. Sofern nicht anders in der Fondsdokumentation angegeben und im Anlageziel eines Fonds enthalten, ändern die Kennzahlen weder das Anlageziel eines Fonds, noch beschränken sie dessen Anlageuniversum, und es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass ein Fonds eine Anlagestrategie mit ESG- oder Impact-Schwerpunkt verfolgen oder Ausschlussfilter anwenden wird. Weitere Informationen über die Anlagestrategie eines Fonds finden Sie im Fondsprospekt.

Näheres zu den MSCI-Methoden, die den Nachhaltigkeitsmerkmalen zugrunde liegen, erfahren Sie über die nachstehenden Links.

MSCI ESG-Fondsbewertung (AAA-CCC)
Per 21.Sept.2024
AA
MSCI ESG-Qualitätswert (0-10)
Per 21.Sept.2024
8.27
Globale Lipper-Klassifizierung des Fonds
Per 21.Sept.2024
Equity Europe
MSCI-gewichtete durchschnittliche Kohlenstoffintensität (Tonnen CO2E/$M UMSATZ)
Per 21.Sept.2024
46.87
MSCI-Daten zum impliziten Temperaturanstieg (+0-3,0°C)
Per 21.Sept.2024
>1,5-2,0° C
MSCI ESG-%-Abdeckung
Per 21.Sept.2024
100.00
MSCI ESG-Qualitätswert - Perzentil Vergleichsgruppe
Per 21.Sept.2024
84.38
Fonds in der Vergleichsgruppe
Per 21.Sept.2024
1’050
MSCI-Daten zur gewichteten durchschnittlichen Kohlenstoffintensität in Prozent
Per 21.Sept.2024
99.35
MSCI-Daten zum impliziten Temperaturanstieg in Prozent
Per 21.Sept.2024
99.35

Was ist die MSCI-Kennzahl implizierter Temperaturanstieg (ITR)? Erfahren Sie mehr über diese zukunftsorientierte, klimabezogene Kennzahl, wie sie berechnet wird und welche Annahmen und Einschränkungen bezüglich ihrer Aussagekraft gelten.

Der Klimawandel ist eine der grössten Herausforderungen in der Geschichte der Menschheit und bringt auch für Anleger tiefgreifende Auswirkungen mit sich. Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, haben viele der wichtigsten Länder der Welt das Pariser Klimaabkommen unterzeichnet. Als zentrales Ziel dieses Abkommens soll die Erderwärmung auf deutlich unter 2° Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau und idealerweise auf 1,5° Celsius begrenzt werden, um die schlimmsten Auswirkungen des Klimawandels zu verhindern.


Was ist die ITR-Kennzahl?

Die ITR-Kennzahl wird verwendet, um für ein Unternehmen oder ein Portfolio einen Hinweis auf die Ausrichtung auf das Temperaturziel des Pariser Abkommens zu geben. ITR verwendet quelloffene 1,55° C-Dekarbonisierungspfade, die vom Network of Central Banks and Supervisors for Greening the Financial System (NGFS) stammen. Diese Pfade können regional und sektorspezifisch sein und in Übereinstimmung mit den Branchenstandards der GFANZ (Glasgow Financial Alliance for Net Zero) ein Netto-Null-Ziel für 2050 festlegen. Wir nutzen diese Funktion für alle THG-Bereiche (Scopes). Dieses erweiterte ITR-Modell wurde am 19. Februar 2024 von MSCI eingeführt.


Wie wird die ITR-Kennzahl berechnet?

Bei der Berechnung der ITR-Kennzahl werden die aktuelle Emissionsintensität der Unternehmen im Portfolio eines Fonds sowie ihr Potenzial, diese Emissionen im Laufe der Zeit zu reduzieren, zugrunde gelegt. Würden weltweit die Emissionen in der Wirtschaft dem Emissionstrend der Unternehmen im Portfolio des Fonds folgen, würde der weltweite Temperaturanstieg schliesslich innerhalb dieser Bandbreite liegen.


Bei dieser Berechnung werden ausschliesslich privatwirtschaftliche Emittenten berücksichtigt. Eine Erläuterung zu der von MSCI für seine ITR-Kennzahl verwendeten Methodik und die ihr zugrunde liegenden Annahmen finden Sie hier.


Da bei der Berechnung der ITR-Kennzahl auch das Potenzial eines Unternehmens im Fondsportfolio, seine Emissionen im Laufe der Zeit zu reduzieren, berücksichtigt wird, ist diese Kennzahl zukunftsorientiert und ihre Aussagekraft somit begrenzt. Daher veröffentlicht BlackRock die ITR-Kennzahl von MSCI für seine Fonds in Temperaturbandbreiten. Dies soll die den Berechnungen zugrunde liegende Unsicherheit und die Variabilität der Kennzahl verdeutlichen.

Bild zum impliziten Temperaturanstiegg

Welche zentralen Annahmen liegen der ITR-Kennzahl zugrunde und welche Einschränkungen gelten für sie?

Diese zukunftsorientierte Kennzahl wird mithilfe eines Modells berechnet, dem eine Vielzahl von Annahmen zugrunde liegt. Zudem sind die in das Modell eingegebenen Daten nur bedingt aussagekräftig. Insbesondere kann es bei der ITR-Kennzahl aus methodischen Gründen je nach Datenanbieter deutliche Abweichungen geben. So können bei ihrer Berechnung etwa unterschiedliche Zeithorizonte und Emissionsbereiche (Scopes) berücksichtigt oder die Gesamtzahlen für das Portfolio nach abweichenden Methoden berechnet werden.

Bisher gibt es weder eine allgemein anerkannte Methode noch einen allgemein gültigen Datensatz zur Berechnung der ITR-Kennzahl. Es gibt keine allgemein anerkannte Methode für die Eingabe von Berechnungen. Gegenwärtig sind je nach Anlageklasse und Markt grosse Unterschiede in der Verfügbarkeit der für die Berechnung erforderlichen Daten zu beobachten. Mit besserer Verfügbarkeit und Genauigkeit der Daten dürfte sich auch die Methodik zur Berechnung der ITR-Kennzahl weiterentwickeln und zu anderen Ergebnissen führen. Die Fonds können die Bandbreiten in Abhängigkeit von der Weiterentwicklung der Methoden anpassen. Sind keine Daten verfügbar und/oder ändern sich die Daten, werden unterschiedliche Schätzmethoden verwendet, insbesondere in Bezug auf die künftigen Emissionen eines Unternehmens.

Die ITR-Kennzahl schätzt die Ausrichtung eines Fonds auf das Temperaturziel des Pariser Abkommens ein. Als Grundlage dient dabei eine Beurteilung der Glaubwürdigkeit der angegebenen Dekarbonisierungsziele. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass diese Schätzwerte erreicht werden. Die ITR-Kennzahl ist keine Schätzung in Echtzeit und kann sich ändern. Abweichungen bei der Kennzahl sind daher möglich, die unter Umständen nicht immer eine aktuelle Schätzung widerspiegelt.


Die ITR-Kennzahl ist weder ein Indikator noch eine Schätzung zur Wertentwicklung oder zum Risiko eines Fonds. Anleger sollten basierend auf dieser Kennzahl keine Anlageentscheidungen treffen und stattdessen den Prospekt und die massgeblichen Unterlagen eines Fonds zurate ziehen. Diese Schätzung und die damit verbundenen Angaben sind weder als Empfehlung für eine Anlage in einen Fonds noch als Hinweis auf einen Zusammenhang zwischen der ITR-Kennzahl eines Fonds und seiner künftigen Wertentwicklung gedacht.

Sämtliche Daten stammen aus den ESG-Fondsbewertungen von MSCI per 21.Sept.2024 auf Grundlage der Bestände per 31.Aug.2024. Daher können die Nachhaltigkeitsmerkmale eines Fonds gegebenenfalls von den ESG-Fondsbewertungen von MSCI abweichen.

Um in die ESG-Fondsbewertung von MSCI aufgenommen zu werden, müssen 65 % (bzw. 50 % für Obligationen- und Geldmarktfonds) sämtlicher Wertpapierbestände des Fonds aus Wertpapieren mit ESG-Abdeckung durch MSCI ESG Research abgedeckt sein (bestimmte Barmittelpositionen und andere Vermögenswerte ohne Bedeutung für die ESG-Analyse von MSCI werden im Vorfeld von der Ermittlung der Gesamtbestände des Fonds ausgeschlossen; der absolute Wert von Short-Positionen wird zwar berücksichtigt, gilt jedoch nicht als abgedeckt), das Beteiligungsdatum des Fonds muss weniger als ein Jahr alt sein und der Fonds muss über mindestens zehn Wertpapiere verfügen.

Geschäftliche Beteiligung

Geschäftliche Beteiligung

Anhand von Kennzahlen zu geschäftlichen Beteiligungen erhalten Anleger einen umfassenderen Überblick über spezifische Geschäftsbereiche, an denen der Fonds über seine Anlagen beteiligt sein kann.


Die Kennzahlen zu geschäftlichen Beteiligungen erlauben keinerlei Aufschluss über das Anlageziel eines Fonds und, sofern nicht anderweitig in der Fondsdokumentation und im Rahmen des Anlageziels des Fonds vorgesehen, werden durch die Kennzahlen weder das Anlageziel des Fonds geändert noch das Anlageuniversum des Fonds begrenzt. Ebenso wenig können Rückschlüsse über eine ESG- oder wirkungsorientierte Anlagestrategie oder etwaige Ausschlussfilter eines Fonds gezogen werden. Weitere Informationen zur Anlagestrategie finden Sie im Fondsprospekt.


Eine detaillierte Erklärung der den Kennzahlen zu geschäftlichen Beteiligungen zugrunde liegenden Methodik von MSCI ist unter den nachstehenden Links verfügbar.

MSCI - Umstrittene Waffen
Per 21.Nov.2024
0.00%
MSCI - Atomwaffen
Per 21.Nov.2024
0.00%
MSCI - Zivile Feuerwaffen
Per 21.Nov.2024
0.00%
MSCI - Tabak
Per 21.Nov.2024
0.00%
MSCI - Unternehmen, die den Global Compact der Vereinigten Nationen nicht einhalten
Per 21.Nov.2024
0.00%
MSCI - Kraftwerkskohle
Per 21.Nov.2024
0.00%
MSCI - Ölsand
Per 21.Nov.2024
0.00%

Abdeckung der geschäftlichen Beteiligungen
Per 21.Nov.2024
99.85%
Nicht abgedeckter prozentualer Anteil des Fonds
Per 21.Nov.2024
0.15%
Die hierüber für Kraftwerkskohle und Ölsande aufgeführten Engagements in geschäftlichen Beteiligungen von BlackRock werden für Unternehmen berechnet und ausgewiesen, die gemäss der Definition von MSCI ESG Research mehr als 5 % ihres Umsatzes mit Kraftwerkskohle oder Ölsanden erwirtschaften. Für Engagements in Unternehmen, die gemäss der Definition von MSCI ESG Research anderweitige Umsätze mit Kraftwerkskohle oder Ölsanden (bei einer Umsatzschwelle von 0 %) erzielen, verhält es sich wie folgt: Für Kraftwerkskohle 0.00% und für Ölsande 0.00%.

BlackRock berechnet die Kennzahlen zu geschäftlichen Beteiligungen anhand der Daten von MSCI ESG Research und erstellt auf diese Weise Profile der einzelnen geschäftlichen Beteiligungen eines jeden Unternehmens. BlackRock nutzt diese Daten, um einen umfassenden Überblick über die Bestände zu erhalten und das Marktwertrisiko eines Fonds in den oben aufgeführten Bereichen der Unternehmensbeteiligung herzuleiten.


Kennzahlen zu geschäftlichen Beteiligungen dienen lediglich dazu, Unternehmen aufzuzeigen, die nach den Analyseergebnissen von MSCI an einer abgedeckten Tätigkeit beteiligt sind. Es kann somit der Fall eintreten, dass zusätzliche Beteiligungen an diesen abgedeckten Tätigkeiten bestehen, die jedoch nicht von MSCI abgedeckt sind. Diese Informationen sollten nicht zur Erstellung umfassender Listen von Unternehmen ohne entsprechende Beteiligung verwendet werden. Kennzahlen zu geschäftlichen Beteiligungen werden nur dann angezeigt, wenn mindestens 1 % sämtlicher Wertpapierbestände des Fonds durch MSCI ESG Research abgedeckt werden.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Dieser Abschnitt enthält nachhaltigkeitsbezogene Informationen über den Fonds gemäß Artikel 10 der Offenlegungsverordnung.

A. Zusammenfassung

Dieser Fonds bewirbt ökologische oder soziale Merkmale, strebt jedoch keine nachhaltigen Investitionen als Anlageziel an. Der Fonds wird passiv verwaltet und ist bestrebt, folgende ökologische und soziale Merkmale zu bewerben, indem er die Wertentwicklung seines Referenzindex, des MSCI Europe Climate Paris Aligned Benchmark Select Index, nachbildet: (1) Ausschluss von Emittenten, die als Beteiligte an bestimmten Aktivitäten gelten, deren Auswirkungen in ökologischer und/oder sozialer Hinsicht als nachteilig eingeschätzt werden; (2) Ausschluss von Emittenten, die als Beteiligte an besonders schwerwiegenden ESG-bezogenen Kontroversen gelten; (3) Ausschluss von Emittenten, die als Beteiligte an besonders schwerwiegenden oder schwerwiegenden Kontroversen im Zusammenhang mit Umweltproblemen gelten; (4) Engagement in Emittenten, die mit dem Ziel der Ausrichtung an den im Übereinkommen von Paris festgelegten Klimaschutzverpflichtungen ausgewählt und gewichtet wurden, und (5) Engagement in Anlagen, die als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Obgleich der Fonds keine nachhaltigen Investitionen anstrebt, enthält er einen Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen. BlackRock definiert eine nachhaltige Investition als eine Investition in Emittenten oder Wertpapiere, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beitragen, diese Ziele nicht erheblich beeinträchtigen und bei denen die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Indem in ein Portfolio aus Wertpapieren investiert wird, das – soweit möglich und praktikabel – den Bestandteilen seines Referenzindex entspricht, wird ein Teil der Anlagen des Fonds als nachhaltige Investitionen eingestuft.

Die Anlagen des Fonds, die als nachhaltige Investitionen eingestuft werden, werden entweder in (1) Aktivitäten getätigt, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie zu positiven ökologischen und/oder sozialen Auswirkungen beitragen, oder (2) in Unternehmen, die sich zu mindestens einem der wissenschaftsbasierten Ziele zur Reduzierung der Kohlenstoffemissionen, die von der Initiative Science Based Targets (SBTi) gebilligt wurden, verpflichtet haben.

Bei jeder Neugewichtung des Index werden sämtliche als nachhaltig eingestufte Investitionen anhand bestimmter Mindestindikatoren für Umwelt und Soziales geprüft. Wurde eine Investition als in Verbindung mit Aktivitäten stehend identifiziert, von denen angenommen wird, dass sie sehr negative ökologische und soziale Auswirkungen haben, wird sie nicht als nachhaltige Investition eingestuft.

Die Anlagepolitik des Fonds besteht in der Investition in ein Wertpapierportfolio, das soweit möglich und praktikabel den Bestandteilen des Referenzindex sowie dessen ESG-Merkmalen entspricht (wie nachstehend im „Abschnitt D. Anlagestrategie“ näher beschrieben). Durch die Investition in die Bestandteile des Referenzindex ermöglicht die Anlagestrategie dem Fonds, die vom Indexanbieter für den Referenzindex festgelegten ESG-Anforderungen erfüllen. Der Fonds berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, indem er den Referenzindex nachbildet, der bei der Auswahl von Indexbestandteilen auch gewisse ESG-Kriterien anwendet.

Der Fonds ist bestrebt, in einem Portfolio von Aktien anzulegen, die – soweit möglich und praktikabel – den Bestandteilen des Referenzindex entsprechen. Voraussichtlich werden mindestens 80 % des Fondsvermögens in Wertpapieren angelegt, die im Referenzindex enthalten sind. Der Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, mehr als 0 % seines Vermögens in nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel anzulegen, die mit der EU-Taxonomie konform sind. Der Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie zu investieren.

Der Fonds ist bestrebt, die Wertentwicklung des Referenzindex nachzubilden, der bei der Auswahl seiner Bestandteile nach Maßgabe seiner Methode gewisse ESG-Auswahlkriterien berücksichtigt. BlackRock überwacht, ob der Fonds die von ihm beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale einhält. Der Fonds hat zum Ziel, die Wertentwicklung des Referenzindex nachzubilden. Die ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds sind in die Methode des Referenzindex integriert, und die Überwachung des Fonds zielt darauf ab, bei jeder Neugewichtung Besonderheiten zu ermitteln, die verhindern könnten, dass der Fonds seine Verpflichtungen im Bereich der Nachhaltigkeit erfüllt.

Die Portfoliomanager von BlackRock haben Zugang zu Research, Daten, Tools und Analysen zur Integration von ESG-Erkenntnissen in ihren Investitionsprozess. ESG-Daten werden von externen Daten- und Indexanbietern bezogen, u. a. von MSCI, Sustainalytics, Refinitiv, S&P und Clarity AI. Die internen Verfahren von BlackRock legen den Schwerpunkt auf hochwertige standardisierte und einheitliche Daten zur Verwendung durch professionelle Anleger und zum Zweck der Transparenz und Berichterstattung. Die mittels unserer vorhandenen Schnittstelle empfangenen Daten, einschließlich ESG-Daten, werden einer Reihe von Qualitätskontrollen und Prüfungen auf Vollständigkeit unterzogen, um sicherzustellen, dass die Daten von hoher Qualität sind, bevor sie zur weiteren Verwendung in den Systemen und Anwendungen von BlackRock, wie z. B. Aladdin, bereitgestellt werden.

Zur Bewertung der Angebote der einzelnen Anbieter verwendet BlackRock einen umfassenden Sorgfaltsprüfungsprozess mit einer gezielten Überprüfung der Methodik und der Abdeckung im Hinblick auf die nachhaltige Anlagestrategie (und die ökologischen und sozialen Merkmale oder das nachhaltige Investitionsziel) des Produkts. Unser Verfahren umfasst sowohl qualitative als auch quantitative Analysen, mit denen die Eignung von Datenprodukten gemäß den jeweils geltenden aufsichtsrechtlichen Standards bewertet wird.

Mit der Datenumgebung entwickeln sich auch das nachhaltige Investieren und das Verständnis von Nachhaltigkeit weiter. Branchenakteuren, darunter auch den Indexanbietern, fällt es schwer, eine einzelne Kennzahl oder einen Satz standardisierter Kennzahlen festzulegen, die bzw. der ein vollständiges Bild von einem Unternehmen oder einer Investition vermittelt. Die ESG-Daten ändern und verbessern sich im Zuge der Entwicklung der Offenlegungsstandards, der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und der branchenüblichen Praktiken. Daten können unter gewissen Umständen nicht verfügbar, unvollständig oder unrichtig sein. Trotz aller angemessenen Anstrengungen sind Informationen ggf. nicht immer verfügbar. In diesem Fall nimmt der Indexanbieter eine Bewertung auf Grundlage seiner Kenntnis der Anlage oder Branche vor. In gewissen Fällen können die Daten Maßnahmen widerspiegeln, die erst im Nachhinein ergriffen wurden, und geben keinen umfassenden Aufschluss über alle potenziellen erheblichen Beeinträchtigungen.

Der Anlageverwalter unterzieht die Indexanbieter einer Sorgfaltsprüfung und steht mit ihnen in ständigem Dialog bezüglich der Indexmethoden, einschließlich ihrer Bewertung nach den in der Offenlegungsverordnung dargelegten Kriterien einer guten Unternehmensführung, die u. a. solide Managementstrukturen, die Beziehungen zu den Arbeitnehmern, die Vergütung von Mitarbeitern sowie die Einhaltung der Steuervorschriften auf Ebene der Unternehmen, in die investiert wird, umfassen.

Der Anlageverwalter steht im Rahmen der Anlagestrategie des Fonds nicht in unmittelbarem Dialog mit den Unternehmen/Emittenten des Referenzindex. Der Anlageverwalter steht in unmittelbarem Dialog mit den Index- und Datenanbietern, um eine bessere Analyse und Stabilität der ESG-Kennzahlen sicherzustellen. Die Mitwirkung in den Unternehmen, in die wir das Vermögen unserer Kunden investieren, erfolgt bei BlackRock auf mehreren Ebenen. Wenn sich die Anlageteams für eine verstärkte Mitwirkung entscheiden, kann diese in verschiedener Form erfolgen. Im Wesentlichen würde das Portfoliomanagementteam jedoch anstreben, mit den Führungskräften oder den Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane der Unternehmen, in die investiert wird, einen regelmäßigen und kontinuierlichen Dialog zu führen und dabei für eine solide Unternehmensführung und nachhaltige Geschäftspraktiken einzutreten, die auf die identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ausgerichtet sind. Ein weiteres Ziel dieses Dialogs wäre es, die Effektivität des Managements und der Überwachung der Aktivitäten des Unternehmens zur Bewältigung der identifizierten ESG-Probleme beurteilen zu können. Die Mitwirkung ermöglicht es dem Portfoliomanagementteam auch, Feedback zu den Geschäftspraktiken und Offenlegungen der Unternehmen zu geben.

Der Referenzindex wurde als Referenzwert bestimmt, um festzustellen, ob dieser Fonds auf die von ihm beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.

B. Kein nachhaltiges Investitionsziel

Dieser Fonds bewirbt ökologische oder soziale Merkmale, strebt jedoch keine nachhaltigen Investitionen als Anlageziel an.

Obgleich der Fonds keine nachhaltigen Investitionen anstrebt, enthält er einen Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen. Indem in ein Portfolio aus Aktienwerten investiert wird, das – soweit möglich und praktikabel – den Bestandteilen seines Referenzindex entspricht, wird ein Teil der Anlagen des Fonds als nachhaltige Investitionen eingestuft.

Die Anlagen des Fonds, die als nachhaltige Investitionen eingestuft werden, werden entweder in (1) Aktivitäten getätigt, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie zu positiven ökologischen und/oder sozialen Auswirkungen beitragen, oder (2) in Unternehmen, die sich zu mindestens einem der wissenschaftsbasierten Ziele zur Reduzierung der Kohlenstoffemissionen, die von der Initiative Science Based Targets (SBTi) gebilligt wurden, verpflichtet haben.

Bei jeder Neugewichtung des Index werden sämtliche als nachhaltig eingestuften Investitionen vom Indexanbieter anhand bestimmter Mindestindikatoren für Umwelt und Soziales überprüft. Im Rahmen der Anwendung der Bewertungskriterien des Indexanbieters werden Unternehmen nach ihrer Beteiligung an Aktivitäten bewertet, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie sehr negative ökologische und soziale Auswirkungen haben. Wurde ein Unternehmen vom Indexanbieter als Beteiligter an Aktivitäten mit sehr negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen identifiziert, wird es nicht als nachhaltige Investition eingestuft. Indem er den Referenzindex nachbildet, der diese ökologischen und sozialen Prüfkriterien berücksichtigt, hat der Anlageverwalter entschieden, dass bei jeder Neugewichtung des Index (bzw. so bald wie möglich und praktikabel danach) die als nachhaltig eingestuften Investitionen des Fonds keinem der ökologischen oder sozialen nachhaltigen Ziele im Sinne der geltenden Gesetze und Verordnungen erheblich schaden.

Die für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vorgeschriebenen Indikatoren (wie in den technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards – „RTS“) gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) dargelegt) werden bei jeder Neugewichtung des Index durch die vom Indexanbieter angewendeten Bewertungskriterien bei der Auswahl der als nachhaltig eingestuften Indexbestandteilen berücksichtigt.

Auf der Grundlage der vom Indexanbieter angewendeten Bewertungskriterien werden die folgenden Anlagen im Referenzindex nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft: (1) Unternehmen, die mindestens % ihrer Umsatzerlöse aus Kraftwerkskohle (wie vom Indexanbieter festgelegt) erzielen, die äußerst kohlenstoffintensiv ist und einen wesentlichen Beitrag zu Treibhausgasemissionen leistet (unter Berücksichtigung der Indikatoren für THG-Emissionen), (2) Unternehmen, deren MSCI ESG Controversy Score im „orangefarbenen Bereich“ liegt, von denen angenommen wird, dass sie an schwerwiegenden ESG-Kontroversen beteiligt sind (unter anderem in Verbindung mit Indikatoren für Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfall sowie Soziales und Beschäftigung) und (3) Unternehmen mit einem MSCI ESG-Rating von B oder darunter, von denen angenommen wird, dass sie hinter ihren Wettbewerbern in der Branche zurückliegen, da sie bedeutenden ESG-Risiken in hohem Maße ausgesetzt sind und diese nicht steuern können (unter anderem in Verbindung mit Indikatoren für Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfall, unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle und Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen).

Der Referenzindex schließt bei jeder Neugewichtung ferner folgende Unternehmen aus: (1) Unternehmen, deren MSCI ESG Controversy Score im „roten Bereich“ liegt, was Unternehmen einschließt, bei denen eine Verletzung internationaler und/oder nationaler Standards festgestellt wurde (unter Berücksichtigung von Hinweisen auf Verstöße gegen die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen und die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen), und (2) Unternehmen, die in irgendeiner Weise mit umstrittenen Waffen in Verbindung stehen (unter Berücksichtigung von Hinweisen auf Verbindungen zu umstrittenen Waffen).

Der Referenzindex des Fonds schließt Emittenten aus, deren ESG Controversy Score im „roten Bereich“ liegt, was Emittenten ausschließt, bei denen der Indexanbieter Verstöße gegen die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen festgestellt hat. Der Referenzindex wendet bei jeder Neugewichtung des Index die vorstehenden Ausschlusskriterien an.

C. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Der Fonds wird passiv verwaltet und ist bestrebt, folgende ökologische und soziale Merkmale zu bewerben, indem er die Wertentwicklung seines Referenzindex, des MSCI Europe Climate Paris Aligned Benchmark Select Index, nachbildet:
1. Ausschluss von Emittenten, die als Beteiligte an bestimmten Aktivitäten gelten, deren Auswirkungen in ökologischer und/oder sozialer Hinsicht als nachteilig eingeschätzt werden;
2. Ausschluss von Emittenten, die als Beteiligte an besonders schwerwiegenden ESG-bezogenen Kontroversen gelten;
3. Ausschluss von Emittenten, die als Beteiligte an besonders schwerwiegenden oder schwerwiegenden Kontroversen im Zusammenhang mit Umweltproblemen gelten;
4. Engagement in Emittenten, die mit dem Ziel der Ausrichtung an den im Übereinkommen von Paris festgelegten Klimaschutzverpflichtungen ausgewählt und gewichtet wurden, und
5. Engagement in Anlagen, die als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Diese ökologischen und sozialen Merkmale werden durch die Auswahl von Bestandteilen des Referenzindex des Fonds bei jeder Indexneugewichtung berücksichtigt (wie nachstehend beschrieben).

Der Referenzindex wurde vom Indexanbieter als Paris-abgestimmter EU-Referenzwert (im Sinne der Benchmark-Verordnung) gekennzeichnet und muss daher hinsichtlich der Kriterien für die Auswahl, die Gewichtung und gegebenenfalls den Ausschluss der zugrunde liegenden Vermögenswerte gemäß den in der Benchmark-Verordnung festgelegten Mindeststandards erstellt werden, um den im Übereinkommen von Paris festgelegten Klimaschutzverpflichtungen zu entsprechen.

Der Referenzindex schließt Emittenten aus dem MSCI EMU Index (der „Parent-Index“) nach Maßgabe ihrer Beteiligung an bestimmten Aktivitäten aus, deren Auswirkungen in ökologischer und/oder sozialer Hinsicht als nachteilig eingeschätzt werden. Der Ausschluss von Emittenten aus dem Referenzindex erfolgt auf Grundlage ihrer Beteiligung an folgenden Branchen/Aktivitäten (oder damit in Zusammenhang stehenden Aktivitäten):
• umstrittene Waffen
• Atomwaffen
• zivile Feuerwaffen
• Tabak
• Abbau von Kraftwerkskohle
• Öl und Gas
• Ölsande
• Stromerzeugung (in Zusammenhang mit der Stromerzeugung auf der Basis von Kraftwerkskohle, Flüssigbrennstoffen und Erdgas)

Der Indexanbieter definiert, was unter „Beteiligung“ an der jeweiligen beschränkten Aktivität zu verstehen ist. Dabei kann der prozentuale Anteil am Ertrag, eine festgelegte Gesamtertragsschwelle oder eine Verbindung zu einer beschränkten Aktivität ungeachtet der Höhe des erzielten Ertrags zugrunde gelegt werden.

Der Referenzindex schließt auch Emittenten aus dem Parent-Index aus, deren MSCI ESG Controversy Score im „roten Bereich“ oder deren MSCI Controversy Score für Umweltaspekte im „orangefarbenen Bereich“ liegt. Ein MSCI Controversy Score misst die Beteiligung (bzw. mutmaßliche Beteiligung) eines Emittenten an schwerwiegenden Kontroversen auf Grundlage einer Bewertung der Tätigkeiten und/oder Produkte eines Emittenten, deren Auswirkungen in Bezug auf ESG als nachteilig empfunden werden. Ein MSCI Controversy Score kann die Beteiligung an Aktivitäten mit nachteiligen Auswirkungen auf ökologische Themen wie Biodiversität und Landnutzung, Energie und Klimawandel, Wasserstress, toxische Emissionen und den Umgang mit Abfall berücksichtigen. Ein MSCI Controversy Score kann außerdem die Beteiligung an Aktivitäten mit nachteiligen Auswirkungen auf soziale Themen wie Menschenrechte, Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen, Diskriminierung und personelle Vielfalt in Betracht ziehen. Unternehmen mit einem MSCI Controversy Score für Umweltaspekte im „roten“ oder „orangefarbenen“ Bereich werden ebenfalls aus dem Referenzindex ausgeschlossen.

Nach Anwendung der oben genannten Ausschlusskriterien werden die Bestandteile des Referenzindex bei jeder Neugewichtung des Index ausgewählt und gewichtet; dazu wird das Optimierungsverfahren des Indexanbieters verwendet, das darauf abzielt: • die gewichtete durchschnittliche THG-Emissionsintensität (Scope 1, 2 und 3) im Vergleich zum Parent-Index um 50 % zu verringern; • die gewichtete durchschnittliche THG-Emissionsintensität (Scope 1, 2 und 3) jährlich um 10 % zu verringern; • die gewichtete durchschnittliche potenzielle THG-Emissionsintensität (Scope 1, 2 und 3) im Vergleich zum Parent-Index um 50 % zu verringern; • das gewichtete Engagement in Unternehmen mit glaubwürdigen Zielen zur Reduzierung der Kohlenstoffemissionen zu erhöhen; • das Engagement in Sektoren mit starken Auswirkungen auf den Klimawandel zu optimieren, damit es mindestens das entsprechende Niveau des Parent-Index aufweist (und somit im Einklang mit dem Ziel eines Paris-abgestimmten EU-Referenzwerts Engagements in Sektoren einzubeziehen, die ihre Treibhausgasemissionen aktiv reduzieren müssen); • eine Mindeststeigerung des gewichteten durchschnittlichen Scores für den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft im Vergleich zum Parent-Index anzustreben; • ein Mindestniveau für das gewichtete durchschnittliche Verhältnis des auf umweltfreundliche Weise erzielten Umsatzes zum auf fossilen Brennstoffen basierenden Umsatz im Vergleich zum Parent-Index anzustreben; und • eine Mindeststeigerung des gewichteten durchschnittlichen, auf umweltfreundliche Weise erzielten Umsatzes im Vergleich zum Parent-Index anzustreben.

Nähere Angaben zur Methode des Referenzindex finden Sie im „Abschnitt L – Bestimmter Referenzwert“.

D. Anlagestrategie

Die Anlagepolitik des Fonds besteht in der Investition in ein Aktienportfolio, das soweit möglich und praktikabel den Bestandteilen des Referenzindex sowie dessen ESG-Merkmalen entspricht. Die Indexmethode des Referenzindex ist vorstehend beschrieben (siehe „Abschnitt C – Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts“). Der Fonds ist bestrebt, die Bestandteile des Referenzindex nachzubilden, indem er alle im Referenzindex enthaltenen Wertpapiere in einem ähnlichen Verhältnis zu ihrer Gewichtung im Referenzindex hält, soweit dies möglich und praktikabel ist.

Durch die Investition in die Bestandteile des Referenzindex ermöglicht die Anlagestrategie dem Fonds, die vom Indexanbieter für den Referenzindex festgelegten ESG-Anforderungen erfüllen. Falls Anlagen die Anforderungen nicht mehr erfüllen, kann der Fonds diese Anlagen nur noch so lange halten, bis die betreffenden Wertpapiere kein Bestandteil des Referenzindex mehr sind und es (nach Ansicht des Anlageverwalters) möglich und praktikabel ist, die Position zu liquidieren.

Die Strategie kommt bei jeder Neugewichtung des Fonds anlässlich der Neugewichtung seines Referenzindex zur Anwendung.

Die verbindlichen Elemente der Anlagestrategie des Fonds bestehen in der Anlage in einem Aktienportfolio, das soweit möglich und praktikabel den Bestandteilen des Referenzindex sowie dessen ESG-Merkmalen entspricht.

Falls Anlagen die ESG-Anforderungen des Referenzindex nicht mehr erfüllen, kann der Fonds diese Anlagen nur noch so lange halten, bis die betreffenden Wertpapiere kein Bestandteil des Referenzindex mehr sind und es (nach Ansicht des Anlageverwalters) möglich und praktikabel ist, die Position zu liquidieren.

Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Der Fonds berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, indem er den Referenzindex nachbildet, der bei der Auswahl von Indexbestandteilen auch gewisse ESG-Kriterien anwendet. Der Anlageverwalter hat festgelegt, dass die nachstehend aufgeführten wichtigsten nachteiligen Auswirkungen bei jeder Neugewichtung des Index als Teil der Auswahlkriterien des Referenzindex berücksichtigt werden: • Treibhausgasemissionen
• CO2-Fußabdruck
• Treibhausgasintensität der Unternehmen, in die investiert wird.
• Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Sektor der fossilen Brennstoffe tätig sind.
• Nicht erneuerbare / Erneuerbare %
• Anteil der Investitionen in Beteiligungsunternehmen mit Standorten/Betrieben in oder in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität, sofern sich die Tätigkeit dieser Unternehmen nachteilig auf diese Gebiete auswirkt.
• Tonnen Emissionen in Wasser, die von den Beteiligungsunternehmen pro investierter Million EUR verursacht werden, ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt.
• Tonnen gefährlicher Abfälle, die von den Beteiligungsunternehmen pro investierter Million EUR erzeugt werden, ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt.
• Anteil der Investitionen in Beteiligungsunternehmen, die an Verstößen gegen die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen beteiligt sind.
• Anteil der Investitionen in Beteiligungsunternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf kontroverser Waffen beteiligt sind.

Der Jahresbericht des Fonds wird auch Angaben zu den nachstehend aufgeführten wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren enthalten.

Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung

Die Methode des Referenzindex sieht auch Überprüfungen im Hinblick auf eine gute Unternehmensführung vor. Bei jeder Neugewichtung des Index schließt der Indexanbieter Unternehmen aus dem Referenzindex nach Maßgabe des ESG Controversy Score (misst die Beteiligung eines Emittenten an ESG-bezogenen Kontroversen) aus. Ausgeschlossen werden auch Unternehmen, die als nicht vereinbar mit den Grundsätzen des Global Compact der Vereinten Nationen eingestuft sind (siehe „Abschnitt C – Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts“).

E. Aufteilung der Investitionen

Der Fonds ist bestrebt, in einem Portfolio von Aktien anzulegen, die – soweit möglich und praktikabel – den Bestandteilen des Referenzindex entsprechen.

Voraussichtlich werden mindestens 80 % des Fondsvermögens in Wertpapieren angelegt, die im Referenzindex enthalten sind. Somit wird bei (bzw. so bald wie möglich und praktikabel nach) jeder Neugewichtung des Index das Portfolio des Fonds seinem Referenzindex entsprechend neu gewichtet, sodass mindestens 80 % des Fondsvermögens (dies schließt 40 % der Vermögenswerte des Fonds ein, die als nachhaltige Investitionen eingestuft werden) mit den ESG-Merkmalen des Referenzindex (wie bei dieser Neugewichtung festgelegt) übereinstimmen.

Falls Anlagen die ESG-Anforderungen des Referenzindex nicht mehr erfüllen, kann der Fonds diese Anlagen noch so lange halten, bis die betreffenden Wertpapiere kein Bestandteil des Referenzindex mehr sind und es (nach Ansicht des Anlageverwalters) möglich und praktikabel ist, die Position zu liquidieren.

Die Entscheidung, welche Anlagen des Fonds als nachhaltige Investitionen einzustufen sind, wird zum Zeitpunkt der Neugewichtung des Index bzw. in zeitlicher Nähe getroffen, wenn der Fonds seinem Referenzindex entsprechend neu gewichtet wird. Falls eine Anlage zwischen den Neugewichtungen des Index nicht mehr als nachhaltige Investition einzustufen ist, können die Bestände des Fonds an nachhaltigen Investitionen den Mindestanteil der nachhaltigen Investitionen unterschreiten.

Der Fonds kann bis zu 20 % seines Vermögens in andere Investitionen investieren.

Der Fonds kann Derivate zu Anlagezwecken und zur effektiven Portfolioverwaltung in Verbindung mit den vom Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmalen einsetzen. Wenn der Fonds Derivate zur Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale einsetzt, beziehen sich alle vorstehend erwähnten ESG-Bewertungen oder -Analysen auf die zugrunde liegende Anlage.

Der Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, mehr als 0 % seines Vermögens in nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel anzulegen, die mit der EU-Taxonomie konform sind. Der Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie zu investieren.

Dieser Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, mehr als 0 % seines Vermögens in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung zu investieren.

Mindestens 40 % des Fondsvermögens werden in nachhaltige Investitionen investiert. Bei diesen nachhaltigen Investitionen handelt es sich um eine Mischung aus nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel, das nicht mit der EU-Taxonomie konform sein muss, oder mit einem sozialen Ziel oder einer Kombination aus beidem. Die Kombination von nachhaltigen Investitionen mit einem Umwelt- oder sozialen Ziel kann sich in Abhängigkeit von den Aktivitäten der Emittenten innerhalb des Referenzindex ändern. Die Entscheidung, welche Anlagen des Fonds als nachhaltige Investitionen einzustufen sind, wird zum Zeitpunkt der Neugewichtung des Index bzw. in zeitlicher Nähe getroffen, wenn der Fonds seinem Referenzindex entsprechend neu gewichtet wird.

Sonstige Investitionen können Barmittel, Geldmarktfonds und Derivate umfassen. Solche Anlagen können nur zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung eingesetzt werden, mit Ausnahme von Derivaten zur Währungsabsicherung für jede währungsabgesicherte Anteilklasse.

Alle vom Indexanbieter verwendeten ESG-Ratings oder -Analysen gelten ausschließlich für vom Fonds eingesetzte Derivate in Zusammenhang mit den einzelnen Emittenten. Derivate, denen Finanzindizes, Zinssätze oder Deviseninstrumente zugrunde liegen, werden nicht auf ökologische oder soziale Mindestschutzmaßnahmen überprüft.

F. Überwachung von ökologischen oder sozialen Merkmalen

Laufende Überwachung der Produktintegrität

BlackRock überwacht, ob der Fonds die von ihm beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale einhält. Der Fonds hat zum Ziel, die Wertentwicklung des Referenzindex nachzubilden. Die ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds sind in die Methode des Referenzindex integriert, und die Überwachung des Fonds zielt darauf ab, bei jeder Neugewichtung Besonderheiten zu ermitteln, die verhindern könnten, dass der Fonds seine Verpflichtungen im Bereich der Nachhaltigkeit erfüllt.

BlackRock überwacht die Daten auf Ebene des Fonds und des Index, um bei jeder Neugewichtung die Einhaltung dieser Merkmale durch den Fonds nachzuvollziehen.

BlackRock überwacht auch den Tracking Error des Fonds und erstattet den Anlegern im Rahmen der Jahres- und Halbjahresberichte und -abschlüsse darüber Bericht. Informationen über den erwarteten Tracking Error werden ebenfalls im Prospekt des Fonds veröffentlicht.

G. Methoden

Der Fonds ist bestrebt, die Wertentwicklung des Referenzindex nachzubilden, der bei der Auswahl seiner Bestandteile nach Maßgabe seiner Methode (vorstehend in Abschnitt C angegeben und in Abschnitt L ausführlich beschrieben) gewisse ESG-Auswahlkriterien berücksichtigt.

Methoden

Darüber hinaus werden die folgenden Methoden verwendet, um zu bestimmen, inwieweit die vom Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale eingehalten werden:

Hinsichtlich der Ziele der Unternehmen zur Reduzierung der Kohlenstoffemissionen verwendet der Referenzindex Daten von MSCI. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt zur Indexmethodik.

Der Referenzindex verwendet Daten von MSCI zu Kontroversen in Bezug auf ESG-Aspekte. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.msci.com/documents/10199/acbe7c8a-a4e4-49de-9cf8-5e957245b86b

Der Referenzindex verwendet Daten von MSCI zu Kontroversen in Bezug auf ESG-Aspekte. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.msci.com/documents/10199/acbe7c8a-a4e4-49de-9cf8-5e957245b86b

Hinsichtlich der Treibhausgasintensität verwendet der Fonds Daten von MSCI. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.msci.com/index-carbon-footprint-metrics

Hinsichtlich der gewichteten durchschnittlichen potenziellen Treibhausgas-Emissionsintensität verwendet der Referenzindex Daten von MSCI. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt zur Indexmethodik.

Der Referenzindex verwendet Daten des MSCI Low Carbon Transition Score. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.msci.com/our-solutions/esg-investing/climate-solutions/climate-data-metrics

Der Referenzindex verwendet Daten des MSCI Weighted Average Extreme Weather Climate VaR. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.msci.com/our-solutions/esg-investing/climate-solutions/climate-data-metrics

Hinsichtlich des gewichteten durchschnittlichen Verhältnisses des auf umweltfreundliche Weise erzielten Umsatzes zum auf fossilen Brennstoffen basierenden Umsatz verwendet der Referenzindex Daten von MSCI. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt zur Indexmethodik.

Der Referenzindex verwendet Daten des MSCI Weighted Average Green Revenue. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt zur Indexmethodik.

Der Referenzindex verwendet zusätzliche Screening-Kriterien. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt zur Indexmethodik.

Methode für nachhaltige Investitionen

Nachhaltige Investitionen werden anhand einer vierteiligen Bewertung ermittelt:
(i) Beitrag der Wirtschaftstätigkeit zu ökologischen und/oder sozialen Zielen;
(ii) Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen;
(iii) Einhaltung von Mindestgarantien; und
(iv) gute Unternehmensführung (sofern relevant).

Eine Anlage muss allen vier Kriterien dieser Überprüfung entsprechen, um als „nachhaltige Investition“ eingestuft werden zu können. Nachhaltige Investitionen unterliegen einem strengen Aufsichtsverfahren, um sicherzustellen, dass die aufsichtsrechtlichen Standards eingehalten werden.

(i) Beitrag der Wirtschaftstätigkeit zu ökologischen und/oder sozialen Zielen

Umweltziele und soziale Ziele
BlackRock ermittelt nachhaltige Investitionen, die zu einer Reihe von ökologischen und/oder sozialen Zielen beitragen. Dazu gehören unter anderem alternative und erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Verhütung oder Eindämmung von Verschmutzungen, Wiederverwendung und Recycling, Gesundheit, Ernährung, sanitäre Einrichtungen und Bildung sowie die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und andere nachhaltigkeitsbezogene Rahmenwerke (zusammen „Umweltziele und soziale Ziele“).

Bewertung der wirtschaftlichen Tätigkeit
Eine Anlage ist eine nachhaltige Investition (vorausgesetzt, sie entspricht den drei übrigen Kriterien):

Geschäftstätigkeit
• Wenn nach Daten externer Anbieter mindestens 20 % ihres Umsatzes mit Produkten und/oder Dienstleistungen systematisch darauf ausgerichtet sind, einen Beitrag zu ökologischen oder sozialen Zielen zu leisten.

Geschäftspraktiken
• Wenn sich der Emittent ein Dekarbonisierungsziel im Einklang mit der Initiative Science Based Targets (SBTi) gesetzt hat (wie anhand von Daten externer Anbieter validiert). Die SBTi ist bestrebt, Unternehmen und Finanzinstituten eindeutige Schritte zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen (THG) aufzuzeigen, um sich an den Zielen des Pariser Abkommens ausrichten und dazu beitragen zu können, die schlimmsten Auswirkungen des Klimawandels zu vermeiden.

Festverzinsliche Wertpapiere
• Wenn ein Fonds in Anleihen mit zweckgebundener Verwendung der Emissionserlöse investiert, gelten diese Anleihen als nachhaltige Investition, wenn die Verwendung der Erlöse, wie anhand einer Fundamentalanalyse ermittelt, wesentlich zur Erreichung eines ökologischen oder sozialen Ziels beiträgt.

Die nachhaltigen Investitionen eines Fonds können je nach Anlagestrategie des Fonds einige oder alle der vorstehend aufgeführten ökologischen und/oder sozialen Ziele verfolgen. Um festzustellen, bei welchen zugrundeliegenden Anlagen es sich um nachhaltige Investitionen handelt, kann BlackRock auf die Bewertung nachhaltiger Investitionen des Indexanbieters oder sonstige, in der Methode des Referenzindex des Fonds enthaltene Ausschlusskriterien zurückgreifen.

(ii) Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (Do no significant harm, DNSH)

Bei jeder Neugewichtung des Index werden sämtliche als nachhaltig eingestufte Investitionen anhand bestimmter Mindestindikatoren für Umwelt und Soziales bewertet. Im Rahmen der Bewertung werden Unternehmen nach ihrer Beteiligung an Aktivitäten beurteilt, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie sehr negative ökologische und soziale Auswirkungen haben. Wurde ein Unternehmen als Beteiligter an Aktivitäten mit sehr negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen identifiziert, wird es nicht als nachhaltige Investition eingestuft.

Wenn ein Fonds in Anleihen mit zweckgebundener Verwendung der Emissionserlöse wie z. B. grüne Anleihen investiert, erfolgt die Bewertung auf Emissionsebene nach Maßgabe der Verwendung der Emissionserlöse aus den Anleihen, die offiziell und ausschließlich zur Förderung des Klimaschutzes oder anderer Zwecke der ökologischen oder sozialen Nachhaltigkeit verwendet werden müssen. Darüber hinaus werden bei der Auswahl grüner Anleihen bestimmte Mindestgarantien und Ausschlusskriterien berücksichtigt, um ein Engagement in Anleihen zu vermeiden, die mit Aktivitäten in Verbindung stehen, die als äußerst negativ für Gesellschaft und Umwelt gelten.

Die für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vorgeschriebenen Indikatoren (wie in den technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards – „RTS“) gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) dargelegt) werden bei jeder Neugewichtung des Index durch die Bewertung der als nachhaltig eingestuften Anlagen des Fonds berücksichtigt.

Nach dieser Bewertung werden die folgenden Anlagen nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft: (1) Unternehmen, von denen angenommen wird, dass sie mindestens 1 % ihrer Umsatzerlöse aus Kraftwerkskohle erzielen, die äußerst kohlenstoffintensiv ist und einen wesentlichen Beitrag zu Treibhausgasemissionen leistet (unter Berücksichtigung der Indikatoren für THG-Emissionen), (2) Unternehmen, von denen angenommen wird, dass sie an schwerwiegenden ESG-Kontroversen beteiligt sind (unter Berücksichtigung von Indikatoren für Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfall sowie Soziales und Beschäftigung) und (3) Unternehmen, von denen angenommen wird, dass sie hinter ihren Wettbewerbern in der Branche zurückliegen, da sie bedeutenden ESG-Risiken in hohem Maße ausgesetzt sind und diese nicht steuern können (unter Berücksichtigung von Indikatoren für Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfall, unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle und Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen).

Nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden auch Unternehmen, die gegen allgemein anerkannte internationale Normen und Standards verstoßen oder bei denen die Gefahr eines Verstoßes besteht. Diese Normen und Standards sind in den Grundsätzen des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC), den Leitsätzen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) und den ihnen zugrunde liegenden Übereinkommen verankert. Unternehmen, bei denen festgestellt wurde, dass sie in irgendeiner Weise mit umstrittenen Waffen in Verbindung stehen (unter Berücksichtigung von Indikatoren für Verbindungen mit umstrittenen Waffen) kommen nicht als nachhaltige Investitionen in Betracht.

(iii) Einhaltung von Mindestgarantien

Nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden Emittenten, die gegen allgemein anerkannte internationale Normen und Standards verstoßen oder bei denen die Gefahr eines Verstoßes besteht. Diese Normen und Standards sind in den Grundsätzen des UNGC, den Leitsätzen der OECD für multinationale Unternehmen, den UNGPs und den ihnen zugrunde liegenden Übereinkommen verankert.

Gute Unternehmensführung

Die Methode des Referenzindex sieht auch Überprüfungen im Hinblick auf eine gute Unternehmensführung vor. Bei jeder Neugewichtung des Index schließt der Indexanbieter Unternehmen aus dem Referenzindex nach Maßgabe des ESG Controversy Score (misst die Beteiligung eines Emittenten an ESG-bezogenen Kontroversen) aus. Ausgeschlossen werden auch Unternehmen, die als nicht vereinbar mit den Grundsätzen des UNGC eingestuft sind.

H. Datenquellen und -verarbeitung

Datenquellen

Die Portfoliomanager von BlackRock haben Zugang zu Research, Daten, Tools und Analysen zur Integration von ESG-Erkenntnissen in ihren Investitionsprozess. Aladdin ist das Betriebssystem, das die für das Portfoliomanagement notwendigen Daten, Personen und Technik in Echtzeit miteinander verbindet, wie auch die treibende Kraft hinter den ESG-Analyse- und Berichtskapazitäten von BlackRock. Die Portfoliomanager von BlackRock nutzen Aladdin für Anlageentscheidungen, die Überwachung von Portfolios und den Zugang zu Indexinformationen, die in den Investitionsprozess zur Erreichung der ESG-Merkmale des Fonds einfließen.

ESG-Daten werden von externen Daten- und Indexanbietern bezogen, u. a. von MSCI, Sustainalytics, Refinitiv, S&P und Clarity AI. Bei diesen Daten kann es sich um allgemeine ESG-Scores, CO2-Emissionsdaten, Kennzahlen zu Geschäftsaktivitäten oder Kontroversen handeln. Sie wurden in die Aladdin-Tools für Portfoliomanager integriert und werden in den Anlagestrategien von BlackRock berücksichtigt. Diese Tools unterstützen den gesamten Investitionsprozess vom Research über Portfolioaufbau und -modellierung bis zur Berichterstattung.

Maßnahmen zur Sicherung der Datenqualität

Zur Bewertung der Angebote der einzelnen Anbieter verwendet BlackRock einen umfassenden Sorgfaltsprüfungsprozess mit einer gezielten Überprüfung der Methodik und der Abdeckung im Hinblick auf die nachhaltige Anlagestrategie (und die ökologischen und sozialen Merkmale oder das nachhaltige Investitionsziel) des Produkts. Unser Verfahren umfasst sowohl qualitative als auch quantitative Analysen, mit denen die Eignung von Datenprodukten gemäß den jeweils geltenden aufsichtsrechtlichen Standards bewertet wird.

Wir bewerten ESG-Anbieter und Daten in den fünf nachstehend aufgeführten Kernbereichen:
1. Datenerhebung: Dazu zählen u. a. die Bewertung der zugrunde liegenden Datenquellen der Datenanbieter, die zur Datenerfassung verwendete Technologie, das Verfahren zur Erkennung von Fehlinformationen und aller auf maschinellem Lernen oder menschlichen Erkenntnissen basierenden Ansätze der Datenerhebung. Wir werden außerdem geplante Verbesserungen berücksichtigen.
2. Datenabdeckung: Wir bewerten u. a. auch, inwieweit ein Datenpaket unser Universum infrage kommender Emittenten und Anlageklassen abdeckt. Dabei werden auch die Behandlung von Muttergesellschaften und ihrer Tochtergesellschaften sowie die Verwendung geschätzter oder gemeldeter Daten berücksichtigt.
3. Methode: Bei unserer Bewertung werden u. a. auch die von den Drittanbietern angewandten Methoden berücksichtigt, darunter die Vorgehensweise bei der Datenerhebung und Berechnung, die Orientierung an Branchen- oder aufsichtsrechtlichen Standards oder Rahmenvorschriften, Wesentlichkeitsschwellen und ihr Umgang mit lückenhaften Daten.
4. Datenprüfung: Bei unserer Bewertung werden u. a. die Vorgehensweise der Drittanbieter bei der Prüfung der erhobenen Daten und die Qualitätssicherungsverfahren einschließlich ihres Dialogs mit den Emittenten berücksichtigt.
5. Betriebstätigkeiten: Wir werden die Betriebstätigkeiten eines Datenanbieters in vielerlei Hinsicht bewerten, u. a. im Hinblick auf ihre Richtlinien und Verfahren (unter Berücksichtigung allfälliger Interessenskonflikte), den Umfang und die Erfahrung ihrer Datenresearchteams, ihre Ausbildungsprogramme und ihr Einsatz von Outsourcing-Unternehmen.

BlackRock beteiligt sich zudem aktiv an allen Beratungen mit einschlägigen Anbietern über vorgeschlagene Verfahrensänderungen, soweit sie Daten Dritter oder Indexmethoden betreffen, und gibt den Technikteams des Datenanbieters umfassende Rückmeldungen und Empfehlungen. BlackRock steht in laufendem Dialog mit ESG-Datenanbietern einschließlich Indexanbietern, um mit den Entwicklungen der Branche Schritt zu halten.

Art und Weise der Datenverarbeitung

Unsere internen Verfahren bei BlackRock legen den Schwerpunkt auf hochwertige standardisierte und einheitliche Daten zur Verwendung durch professionelle Anleger und zum Zweck der Transparenz und Berichterstattung. Die mittels unserer vorhandenen Schnittstelle empfangenen Daten, einschließlich ESG-Daten, werden nach Eingang einer Reihe von Qualitätskontrollen und Prüfungen auf Vollständigkeit unterzogen, um sicherzustellen, dass die Daten von hoher Qualität sind, bevor sie zur weiteren Verwendung in den Systemen und Anwendungen von BlackRock, wie z. B. Aladdin, bereitgestellt werden. Die integrierte Technologie von BlackRock ermöglicht die Zusammenstellung von Daten zu Emittenten und Anlagen mit einer Vielzahl von ökologischen, sozialen und unternehmensführungsbezogenen Kennzahlen von zahlreichen verschiedenen Datenanbietern und stellt diese den Investmentteams und anderen unterstützenden Dienst- und Kontrollfunktionen, wie etwa dem Risikomanagement, zur Verfügung.

Verwendung geschätzter Daten

BlackRock ist bestrebt, über Drittanbieter von Unternehmen gemeldete Daten einzuholen, soweit dies praktikabel ist. Allerdings sind die Branchenstandards für die Offenlegung noch in der Entwicklung begriffen, insbesondere im Hinblick auf zukunftsorientierte Indikatoren. Daher sind wir in bestimmten Fällen auf Schätzwerte oder indirekte Kennzahlen von Datenanbietern angewiesen, um unser breites investierbares Universum von Emittenten abzudecken. Aufgrund der derzeitigen Schwierigkeiten in der Datenlandschaft muss sich BlackRock zwar auf eine erhebliche Menge geschätzter Daten in seinem Anlageuniversum verlassen, die sich von Datensatz zu Datensatz unterscheiden können, ist jedoch bei der Verwendung von Schätzwerten bestrebt, die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben sowie die Transparenz seitens der Datenanbieter bezüglich ihrer Methoden sicherzustellen. BlackRock ist sich der Bedeutung der Verbesserung seiner Datenqualität und -abdeckung bewusst und entwickelt die Datensätze für seine Anlagespezialisten und andere Teams kontinuierlich weiter. Sofern dies durch örtliche Regelungen auf Landesebene vorgeschrieben ist, können die Fonds ausdrückliche Datenabdeckungsniveaus angeben. BlackRock ist bestrebt, die Verwendung geschätzter Daten in Indexmethoden in Erfahrung zu bringen und sicherzustellen, dass deren Vorgehensweisen solide sind und den anwendbaren aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Indexmethoden entsprechen.

I. Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Beschränkungen hinsichtlich der Methoden

Nachhaltiges Investieren ist ein noch in der Entwicklung begriffenes Gebiet, sowohl im Hinblick auf das Verständnis der Branche als auch auf die regionalen und weltweiten aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen. BlackRock überwacht weiterhin die Entwicklung der laufenden Umsetzung der Rahmenvorschriften für nachhaltige Investitionen der EU, um Konformität mit den im Wandel begriffenen aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen. Daher kann BlackRock diese Offenlegungen und die verwendeten Methoden und Datenquellen in Zukunft jederzeit im Zuge der Entwicklung der Marktpraxis oder im Fall, dass weitere aufsichtsrechtliche Vorgaben verfügbar sind, ändern.

Die Prüfung eines Referenzindex anhand seiner ESG-Kriterien wird vom Indexanbieter in der Regel nur bei Neugewichtungen des Index vorgenommen. Unternehmen, die zuvor den Prüfkriterien eines Referenzindex entsprachen und daher in den Referenzindex und den Fonds aufgenommen wurden, können unversehens oder plötzlich von einer schwerwiegenden Kontroverse betroffen sein, die sich negativ auf ihren Kurs und damit auf die Wertentwicklung des Fonds auswirkt. Sofern es sich bei diesen Unternehmen um Bestandteile des Referenzindex handelt, verbleiben sie im Referenzindex und werden somit auch weiterhin im Fonds gehalten, bis diese Unternehmen nach der nächsten planmäßigen Neugewichtung (oder regelmäßigen Prüfung) des Referenzindex kein Bestandteil des Referenzindex mehr sind und es (nach Ansicht des Anlageverwalters) möglich und praktikabel ist, die Position zu liquidieren. Ein Fonds, der einen solchen Referenzindex nachbildet, kann somit im Zeitraum zwischen den Neugewichtungen (oder regelmäßigen Prüfungen) des Index nicht mehr den ESG-Kriterien entsprechen, bis der Referenzindex neu gewichtet wird, sodass er wieder seinen Indexkriterien entspricht. Zu diesem Zeitpunkt wird der Fonds ebenfalls entsprechend seinem Referenzindex neu gewichtet. In ähnlicher Weise können Indexmethoden, die zur Anlage eines prozentuellen Mindestanteils in nachhaltigen Investitionen verpflichten, im Zeitraum zwischen den Neugewichtungen diesen Anteil unterschreiten, werden aber zum Zeitpunkt der Neugewichtung (bzw. so bald wie praktikabel danach) wieder auf dieses Niveau zurückgeführt.

Beschränkungen hinsichtlich der Datenquellen sind nachstehend angegeben.

Beschränkungen hinsichtlich der Daten

Die ESG-Daten ändern und verbessern sich im Zuge der Entwicklung der Offenlegungsstandards, der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und der branchenüblichen Praktiken. BlackRock arbeitet weiterhin mit einem breiten Spektrum an Marktteilnehmern an der Verbesserung der Datenqualität.

Während jede ESG-Kennzahl eigenen speziellen Beschränkungen unterliegen kann, können Datenbeschränkungen allgemein u. a. folgendes umfassen:
• Nichtverfügbarkeit gewisser ESG-Kennzahlen aufgrund unterschiedlicher Berichts- und Offenlegungsstandards für Emittenten, geografische Regionen oder Sektoren.
• Aufkommende satzungsmäßige Berichtspflichten der Unternehmen zur Nachhaltigkeit führen zu Unterschieden, inwieweit die Unternehmen selbst den aufsichtsrechtlichen Kriterien entsprechend Bericht erstatten, sodass einige Kennzahlen ein niedriges Abdeckungsniveau aufweisen.
• Uneinheitliche Anwendung und Ebenen berichteter gegenüber geschätzten ESG-Daten bei verschiedenen Datenanbietern, erfasst über verschiedene Zeiträume, die kaum miteinander vergleichbar sind.
• Geschätzte Daten können je nach Annahmen oder Hypothesen der Datenanbieter naturgemäß von den tatsächlichen Zahlen abweichen.
• Unterschiedliche Einschätzungen oder Bewertungen von Emittenten, die auf unterschiedliche Methoden der jeweiligen Datenanbieter oder die Anwendung subjektiver Kriterien zurückzuführen sind. • Die ESG-Berichterstattung und Offenlegung der meisten Unternehmen findet jährlich statt und nimmt erhebliche Zeit in Anspruch. Das bedeutet, dass diese Daten mit Verzögerung gegenüber Finanzdaten erstellt werden. Außerdem können die Intervalle für die Aktualisierung der Daten bei Datenanbietern, die diese Daten in ihre Datensätze integrieren, unterschiedlich sein.
• Die anlageklassen- und indexübergreifende Verfügbarkeit und Anwendbarkeit der Daten können unterschiedlich sein.
• Zukunftsorientierte Daten, wie z. B. Klimaziele, können erheblich von historischen und aktuellen Kennzahlen abweichen.

Weitere Informationen über die Berechnung der Kennzahlen, die mit Nachhaltigkeitsindikatoren vorgelegt werden, sind im Jahresbericht des Fonds enthalten.

Nachhaltige Investitionen und ökologische und soziale Kriterien

Mit der Datenumgebung entwickeln sich auch das nachhaltige Investieren und das Verständnis von Nachhaltigkeit weiter. Branchenakteuren, darunter auch den Indexanbietern, fällt es schwer, eine einzelne Kennzahl oder einen Satz standardisierter Kennzahlen festzulegen, die bzw. der ein vollständiges Bild von einem Unternehmen oder einer Investition vermittelt. BlackRock hat daher einen Rahmen zur Ermittlung nachhaltiger Investitionen unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und der Methoden der Indexanbieter eingeführt.

BlackRock nutzt die Methoden und Daten externer Indexanbieter, um festzustellen, ob Anlagen erhebliche Beeinträchtigungen verursachen und die Emittenten Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Daten können unter gewissen Umständen nicht verfügbar, unvollständig oder unrichtig sein. Trotz aller angemessenen Anstrengungen sind Informationen ggf. nicht immer verfügbar. In diesem Fall nimmt der Indexanbieter eine Bewertung auf Grundlage seiner Kenntnis der Anlage oder Branche vor. In gewissen Fällen können die Daten Maßnahmen widerspiegeln, die erst im Nachhinein ergriffen wurden, und geben keinen umfassenden Aufschluss über alle potenziellen erheblichen Beeinträchtigungen.

BlackRock nimmt eine gründliche Sorgfaltsprüfung der Methoden der Indexanbieter zum nachhaltigen Investieren vor, um sicherzustellen, dass sie mit den Ansichten von BlackRock zu nachhaltigen Investitionen übereinstimmen.

J. Sorgfaltspflicht

Der Anlageverwalter unterzieht die Indexanbieter einer Sorgfaltsprüfung und steht mit ihnen in ständigem Dialog bezüglich der Indexmethoden, einschließlich ihrer Bewertung nach den in der Offenlegungsverordnung dargelegten Kriterien einer guten Unternehmensführung, die u. a. solide Managementstrukturen, die Beziehungen zu den Arbeitnehmern, die Vergütung von Mitarbeitern sowie die Einhaltung der Steuervorschriften auf Ebene der Unternehmen, in die investiert wird, umfassen.

K. Mitwirkungspolitik

Der Fonds

Der Fonds verwendet keine Methoden der Mitwirkung in Unternehmen, um seine verbindlichen Verpflichtungen im Hinblick auf ökologische oder soziale Merkmale zu erfüllen oder seine nachhaltigen Investitionsziele zu erreichen. Der Anlageverwalter führt keinen unmittelbaren Dialog mit den im Index enthaltenen Unternehmen/Emittenten, steht jedoch in direktem Kontakt mit den Index- und Datenanbietern, um eine bessere Analyse und Stabilität der ESG-Kennzahlen zu gewährleisten.

Allgemeines

Die Mitwirkung in den Unternehmen, in die wir das Vermögen unserer Kunden investieren, erfolgt bei BlackRock auf mehreren Ebenen.

Wenn ein bestimmtes Portfoliomanagementteam die Mitwirkung in Unternehmen als eines der Mittel einstuft, mit denen es sein Engagement für Themen der Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung im Rahmen der SFDR unter Beweis stellen will, werden die Methoden für die Gewährleistung einer wirksamen Mitwirkungspolitik und die Möglichkeiten ihrer Anpassung, sofern diese Politik nicht die gewünschte Wirkung erzielt (in der Regel gemessen an der Verringerung spezifischer Indikatoren für nachteilige Auswirkungen), im Prospekt sowie in Offenlegungen auf der Website für diesen Fonds beschrieben.

Wenn sich die Anlageteams für eine verstärkte Mitwirkung entscheiden, kann diese in verschiedener Form erfolgen. Im Wesentlichen würde das Portfoliomanagementteam jedoch anstreben, mit den Führungskräften oder den Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane der Unternehmen, in die investiert wird, einen regelmäßigen und kontinuierlichen Dialog zu führen und dabei für eine solide Unternehmensführung und nachhaltige Geschäftspraktiken einzutreten, die auf die identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ausgerichtet sind. Ein weiteres Ziel dieses Dialogs wäre es, die Effektivität des Managements und der Überwachung der Aktivitäten des Unternehmens zur Bewältigung der identifizierten ESG-Probleme beurteilen zu können. Die Mitwirkung ermöglicht es dem Portfoliomanagementteam auch, Feedback zu den Geschäftspraktiken und Offenlegungen der Unternehmen zu geben.

Hat ein Portfoliomanagementteam Bedenken hinsichtlich des Umgangs eines Unternehmens mit den identifizierten ESG-Merkmalen und/oder Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen, kann es den Leitungs- und Kontrollorganen des Unternehmens seine Erwartungen erläutern. Darüber hinaus kann es seine Bedenken durch die Stimmabgabe auf Hauptversammlungen signalisieren, im Allgemeinen indem es gegen die Wiederwahl von Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane stimmt, die seiner Meinung nach für eine Verbesserung der identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen zuständig sind.

Unabhängig von den Aktivitäten eines bestimmten Portfoliomanagementteams hat BlackRock auf höchster Ebene – im Rahmen seines treuhänderischen Ansatzes – beschlossen, dass es im besten langfristigen Interesse seiner Kunden liegt, als informierter, engagierter Aktionär eine solide Unternehmensführung zu fördern. Bei BlackRock ist dafür das Team BlackRock Investment Stewardship (BIS) verantwortlich. In erster Linie durch die Arbeit des BIS Teams erfüllt BlackRock die Anforderungen der Aktionärsrechterichtlinie II („SRD II“) in Bezug auf die Zusammenarbeit mit börsennotierten Unternehmen und anderen Parteien im Anlageökosystem. Eine Kopie der Mitwirkungsrichtlinie von BlackRock gemäß SRD II finden Sie unter https://www.blackrock.com/corporate/literature/publication/blk-shareholder-rights-directiveii-engagement-policy-2022.pdf.

Der Ansatz von BlackRock in Bezug auf Investment-Stewardship wird in den BIS Global Principles und den Abstimmungsrichtlinien auf Marktebene beschrieben. Die BIS Global Principles legen unsere Stewardship-Philosophie und unsere Ansichten zur Unternehmensführung und zu nachhaltigen Geschäftspraktiken dar, die zur langfristigen Wertschöpfung von Unternehmen beitragen. Wir sind uns bewusst, dass sich die anerkannten Standards und Normen der Unternehmensführung von Markt zu Markt unterscheiden. Dennoch sind wir der Ansicht, dass die Praktiken der Unternehmensführung bestimmte grundlegende Elemente aufweisen, die für die Fähigkeit eines Unternehmens, langfristig Mehrwert zu schaffen, weltweit von wesentlicher Bedeutung sind. Unsere marktspezifischen Abstimmungsrichtlinien enthalten nähere Angaben dazu, wie BIS die Global Principles unter Berücksichtigung lokaler Marktstandards und -normen umsetzt. Sie bilden die Grundlage für unsere Entscheidungen in Bezug auf konkrete Abstimmungspunkte bei Hauptversammlungen. Informationen zum allgemeinen Ansatz von BlackRock in Bezug auf Investment-Stewardship und Mitwirkung als Aktionär finden Sie unter: https://www.blackrock.com/uk/professionals/solutions/shareholder-rights-directive und https://www.blackrock.com/corporate/about-us/investment-stewardship

Bei der Mitwirkung in Unternehmen kann sich BIS auf bestimmte ESG-Themen konzentrieren, die in den Abstimmungsprioritäten von BlackRock aufgeführt sind https://www.blackrock.com/corporate/literature/publication/blk-stewardship-priorities-final.pdf

L. Bestimmter Referenzwert

Dieser Fonds ist bestrebt, die von ihm beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen, indem er die Wertentwicklung seines Referenzindex, des MSCI Europe Climate Paris Aligned Benchmark Select Index, nachbildet, der die ESG-Auswahlkriterien des Indexanbieters beinhaltet.

Bei jeder Neugewichtung des Index wendet der Indexanbieter die ESG-Auswahlkriterien auf den Parent-Index an, um Emittenten auszuschließen, die nicht den besagten ESG-Auswahlkriterien entsprechen.

Bei (bzw. so bald wie möglich und praktikabel nach) jeder Neugewichtung des Index wird auch das Portfolio des Fonds seinem Referenzindex entsprechend neu gewichtet.

Der Referenzindex wurde vom Indexanbieter als Paris-abgestimmter EU-Referenzwert (im Sinne der Benchmark-Verordnung) gekennzeichnet und muss daher gemäß den in der Benchmark-Verordnung festgelegten Mindeststandards erstellt werden. Der Referenzindex wählt Emittenten aus dem Parent-Index aus, gewichtet sie und schließt sie gegebenenfalls aus dem Index aus, um den im Übereinkommen von Paris festgelegten Klimaschutzverpflichtungen zu entsprechen

Die vom Indexanbieter angewandten ESG-Auswahlkriterien sind vorstehend beschrieben (siehe „Abschnitt C – Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts“).

Die Methode des Referenzindex des Fonds finden Sie unter folgendem Link auf der Website des Indexanbieters: https://www.msci.com/eqb/methodology/meth_docs/MSCI_Climate_Paris_Aligned_Benchmark_Select_Indexes_Methodology_August2021.pdf

Weitere Einzelheiten zum Referenzindex des Fonds (einschließlich seiner Bestandteile) finden Sie auch auf der Website des Indexanbieters unter: https://www.msci.com/constituents

Ratings

Zum Vertrieb Zugelassen In

Zum Vertrieb Zugelassen In

  • Belgien

  • Deutschland

  • Dänemark

  • Finnland

  • Frankreich

  • Irland

  • Italien

  • Luxemburg

  • Niederlande

  • Norwegen

  • Saudi-Arabien

  • Schweden

  • Schweiz

  • Spanien

  • Vereinigtes Königreich

  • Österreich

Positionen

Positionen

Emittententicker Name Sektor Anlageklasse Marktwert Gewichtung (%) Nominalwert Nominale ISIN Kurs Standort Börse Marktwährung
„Fondspositionen und Kennzahlen“ enthält eine detaillierte Aufstellung der Portfoliopositionen und ausgewählter analytischer Kennzahlen.

Portfolioallokation

Portfolioallokation

Per 21.Nov.2024

% des Marktwertes

Per 21.Nov.2024

% des Marktwertes

Ein geografisches Engagement bezieht sich grundsätzlich auf den Sitz der Emittenten der Wertpapiere, die in dem Produkt gehalten, zusammengesetzt und anschließend als ein Anteil der Gesamtpositionen des Produkts ausgedrückt werden. In einigen Fällen kann es jedoch den Ort wiedergeben, in dem der Emittent der Wertpapiere einen Großteil seiner Geschäftstätigkeit ausübt.
Die Allokation kann sich ändern.

Wertpapierleihe

Wertpapierleihe

Wertpapierleihe ist in der Vermögensverwaltung eine etablierte und streng regulierte Praxis. Sie bezeichnet die Übertragung von Wertpapieren (wie Aktien oder Anleihen) von einem Verleiher (iShares Fonds) an einen Dritten (Entleiher), der dem Verleiher eine Sicherheit (Pfand des Entleihers) in Form von Aktien, Anleihen oder Barmitteln bereitstellt und eine Gebühr zahlt. Diese Gebühr ist eine Zusatzeinnahme für den Fonds und kann zu einer Senkung der Gesamtkosten eines ETF beitragen.

 

Wertpapierleihe gehört bei BlackRock zu den zentralen Funktionen der Anlageverwaltung mit speziellen Handels-, Research- und Technologieexperten. Das Wertpapierleiheprogramm zielt auf hervorragende absolute Renditen für unsere Kunden bei gleichzeitiger Einhaltung eines geringen Risikoprofils ab. Fonds, die Wertpapierleihgeschäfte durchführen, behalten 62.5 % der Einnahmen, während BlackRock 37.5 % der Einnahmen erhält und sämtliche Betriebskosten abdeckt, die durch die Transaktionen im Rahmen der Wertpapierleihe entstehen.

  Von
30.Sept.2019
Bis
30.Sept.2020
Von
30.Sept.2020
Bis
30.Sept.2021
Von
30.Sept.2021
Bis
30.Sept.2022
Von
30.Sept.2022
Bis
30.Sept.2023
Von
30.Sept.2023
Bis
30.Sept.2024
Wertpapierleiheertrag (%) 0.04 0.02
Durchschnittl. Leihgabe (% der AUM) 12.76 5.43
Maximum On-Loan (% der AUM) 27.35 11.06
Besicherung (% des Kredits) 111.30 110.97
Die annualisierte Rendite aus Wertpapierleihgeschäften errechnet sich aus den ungeprüften Nettoeinnahmen des Fonds aus der Wertpapierleihe über einen Zeitraum von 12 Monaten, dividiert durch den durchschnittlichen NAV des Fonds im selben Zeitraum. BlackRock verfolgt die Politik, vierteljährlich mit einer einmonatigen Verzögerung Angaben zur Wertentwicklung zu veröffentlichen. Das bedeutet, dass die Renditen für den Zeitraum vom 01/01/2019 bis 31/12/2019 ab dem 01/02/2020 veröffentlicht werden können.

Das maximale Leihvolumen kann im Laufe der Zeit Schwankungen unterliegen.

Bei der Wertpapierleihe besteht das Risiko von Verlusten falls ein Entleiher vor der Rückgabe der Werpapiere ausfällt und auf Grund von Marktbewegungen der Wert der Sicherheiten fällt und / oder der Wert der verliehenen Wertpapiere ansteigt.
Per 20.Nov.2024
Ticker Name Anlageklasse Gewichtung (%) ISIN SEDOL Börse Land
Die Informationen in der Tabelle „Zusammenfassung Leihgeschäft“ werden nicht für Fonds angezeigt, die für einen Zeitraum von weniger als 12 Monaten Wertpapierleihgeschäfte durchgeführt haben
Die in der Tabelle zum Sicherheitenbestand enthaltenen Informationen beziehen sich auf Wertpapiere, die im Rahmen des Wertpapierleiheprogramms für den betreffenden Fonds in den Sicherheiten-Korb aufgenommen wurden. Die in diesem Material enthaltenen Informationen wurden eigenen und externen Quellen entnommen, die von BlackRock als zuverlässig erachtet werden. Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen übernommen werden. Es liegt im alleinigen Ermessen des Lesers, sich auf dieses Material zu verlassen. Das zentrale Risiko der Wertpapierleihe besteht darin, dass der Entleiher seiner Verpflichtung zur Rückgabe der entliehenen Wertpapiere nicht nachkommt und der Wert der verwerteten Sicherheiten die Kosten des Rückkaufs der Wertpapiere nicht deckt, wodurch dem Fonds ein Verlust in Höhe der Deckungslücke entsteht.
Kombinationen Wertpapierleihe/Sicherheiten und Besicherungsniveaus**
Arten von Sicherheiten
Art des Leihgeschäfts Aktien Staats-, supranationale und Agency-Anleihen Barmittel (keine Wiederanlage)
Aktien 105%-112% 105%-106% 105%-108%
Staatsanleihen 110%-112% 102.5%-106% 102.5%-105%
Unternehmensanleihen 110%-112% 104%-106% 103.5%-105%

Wir akzeptieren auch ausgewählte physisch nachbildende Aktien-, Staatsanleihen-, Kredit- und Rohstoff-ETFs als Sicherheit.

Die Parameter für die Besicherung hängen von der Kombination aus Sicherheiten und Wertpapierleihe ab; der Grad der Überbesicherung kann zwischen 102,5 % und 112 % schwanken. In diesem Zusammenhang bedeutet "Überbesicherung", dass der gesamte Verkehrswert der geleisteten Sicherheiten den Gesamtwert der entliehenen Wertpapiere übersteigt. Diese Sicherheitenparameter werden auf fortlaufender Basis überprüft und können Veränderungen unterworfen sein.
Bei der Wertpapierleihe besteht das Risiko von Verlusten falls ein Entleiher vor der Rückgabe der Werpapiere ausfällt und auf Grund von Marktbewegungen der Wert der Sicherheiten fällt und / oder der Wert der verliehenen Wertpapiere ansteigt.

Börsenhandel

Börsenhandel

Börse Ticker Währung Kotierungsdatum SEDOL Bloomberg-Ticker RIC WKN
Euronext Amsterdam EPAD EUR 29.Juli2021 BKPFQZ6 EPAD NA EPAD.AS A3CRWC

Performance-Szenarien für PRIIPs

Performance-Szenarien für PRIIPs

Die EU-Verordnung über verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs) schreibt die Methode zur Berechnung der Ergebnisse von vier hypothetischen Performance-Szenarien, die zeigen, wie sich das Produkt unter bestimmten Bedingungen entwickeln könnte, und deren monatliche Veröffentlichung vor. In den angeführten Zahlen sind sämtliche Kosten des Produkts selbst enthalten, jedoch unter Umständen nicht alle Kosten, die Sie an Ihren Berater oder Ihre Vertriebsstelle zahlen müssen. Unberücksichtigt ist auch Ihre persönliche steuerliche Situation, die sich ebenfalls auf den am Ende erzielten Betrag auswirken kann. Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten optimistischen, mittleren und pessimistischen Szenarien, die Referenzindizes/Stellvertreter verwenden können, veranschaulichen die schlechteste, die durchschnittliche und die beste Wertentwicklung des Produkts in den letzten zehn Jahren.
Empfohlene Haltedauer : 5 Jahre
Beispiel für eine Anlage EUR 10’000
Wenn Sie aussteigen nach 1 Jahr
Wenn Sie aussteigen nach 5 Jahre

Mindest.

Es gibt keine garantierte Mindestrendite. Sie könnten Ihre Anlage ganz oder teilweise verlieren.

Stress

Was Sie nach Abzug der Kosten erhalten könnten
Jährliche Durchschnittsrendite
7’910 EUR
-20.9%
3’500 EUR
-18.9%

Ungünstig

Was Sie nach Abzug der Kosten erhalten könnten
Jährliche Durchschnittsrendite
8’560 EUR
-14.4%
9’020 EUR
-2.0%

Mittler

Was Sie nach Abzug der Kosten erhalten könnten
Jährliche Durchschnittsrendite
10’520 EUR
5.2%
13’040 EUR
5.4%

Günstig

Was Sie nach Abzug der Kosten erhalten könnten
Jährliche Durchschnittsrendite
14’070 EUR
40.7%
15’420 EUR
9.0%

Das Stressszenario zeigt, was Sie im Fall extremer Marktbedingungen zurückerhalten könnten.

Literature

Literature