Obligationen

SHIR

iShares Global Aggregate Bond ESG UCITS ETF

Overview

WICHTIGE INFORMATIONEN: Kapitalrisiken. Der Wert der Anlagen und die daraus entstandenen Erträge sind nicht garantiert und können sowohl fallen als auch steigen. Anleger erhalten den ursprünglich investierten Betrag eventuell nicht zurück.

Wichtige Informationen: Der Wert Ihrer Anlage und die Erträge daraus werden Schwankungen unterliegen und Ihr ursprünglicher Anlagebetrag kann nicht garantiert werden. Zwei Hauptrisiken in Verbindung mit festverzinslichen Anlagen sind das Zinsrisiko und das Kreditrisiko. In der Regel kommt es bei steigenden Zinsen zu einem entsprechenden Verlust des Marktwertes von Anleihen. Das Kreditrisiko bezieht sich auf die Möglichkeit, dass der Emittent der Anleihe nicht in der Lage sein wird, den Kapitalbetrag zurückzuzahlen und Zinszahlungen zu leisten. Der Fonds investiert in hochverzinsliche Anleihen. Unternehmen, die höher rentierende Anleihen ausgeben, bergen in der Regel ein höheres Ausfallrisiko bezüglich der Rückzahlung. Bei einem Ausfall kann der Wert Ihrer Anlage sinken. Die wirtschaftlichen Bedingungen und Zinssätze können den Wert höher rentierender Anleihen ebenfalls erheblich beeinträchtigen.

Alle Anteilsklassen mit Währungsabsicherung dieses Fonds setzen Derivate zur Absicherung des Währungsrisikos ein. Der Einsatz von Derivaten für eine Anteilsklasse könnte ein potenzielles Risiko der Ansteckung (auch unter der Bezeichnung „Spill-over-Effekt“) für andere Anteilsklassen im Fonds bergen. Die Verwaltungsgesellschaft des Fonds wird sicherstellen, dass angemessene Verfahren zur Minderung des Ansteckungsrisikos für andere Anteilsklassen vorhanden sind. Über das Drop-Down-Feld direkt unter dem Namen des Fonds können Sie die Liste aller Anteilsklassen in dem Fonds anzeigen lassen. Die Anteilsklassen mit Währungsabsicherung sind durch den Begriff „Hedged“ im Namen der Anteilsklasse gekennzeichnet. Eine vollständige Liste aller Anteilsklassen mit Währungsabsicherung ist zudem auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft des Fonds erhältlich.
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Wertentwicklung

Wertentwicklung

Grafik

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Dieses Diagramm zeigt die Wertentwicklung des Fonds als prozentualer Verlust oder Gewinn pro Jahr in den letzten 2 Jahren.

  2019 2020 2021 2022 2023
Gesamtrendite (%) -14.5 2.4
Vergleichsindex (%) -16.4 5.8
  Von
30.Sept.2019
Bis
30.Sept.2020
Von
30.Sept.2020
Bis
30.Sept.2021
Von
30.Sept.2021
Bis
30.Sept.2022
Von
30.Sept.2022
Bis
30.Sept.2023
Von
30.Sept.2023
Bis
30.Sept.2024
Gesamtrendite (%)

Per 30.Sept.2024

- - - -2.82 5.81
Vergleichsindex (%)

Per 30.Sept.2024

- - - 2.28 11.94
  1J 3J 5J 10J Seit Auflage
4.89 - - - -5.05
Vergleichsindex (%) 9.51 - - - -4.28
  Seit 1.1. 1M 3M 6M 1J 3J 5J 10J Seit Auflage
-0.90 -1.77 -0.32 2.21 4.89 - - - -13.98
Vergleichsindex (%) 0.06 -3.36 0.61 4.90 9.51 - - - -11.95

Die aufgeführten Zahlen beziehen sich auf die Wertentwicklung in der Vergangenheit. Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Die Märkte könnten sich in der Zukunft vollkommen anders entwickeln. Dies kann Ihnen helfen zu beurteilen, wie der Fonds in der Vergangenheit verwaltet wurde.

Die Wertentwicklung der Anteilsklasse und des Referenzindex werden in CHF angezeigt, die Wertentwicklung des Referenzindex der Währungsgesicherten Anteilsklasse werden in USD angezeigt.

Die Wertentwicklung wird auf der Grundlage eines Nettoinventarwerts (NIW) angezeigt, gegebenenfalls mit reinvestiertem Bruttoertrag. Die Angaben zur Wertentwicklung basieren auf dem Nettoinventarwert (NIW) des ETF, der vom Marktpreis des ETF abweichen kann. Einzelne Anteilsinhaber können Renditen erzielen, die sich von der NIW-Entwicklung unterscheiden können.

Aufgrund von Währungsschwankungen kann Ihre Rendite höher oder geringer ausfallen, falls Sie in einer anderen Währung als derjenigen investieren, in der die Wertentwicklung in der Vergangenheit berechnet wurde. Quelle: Blackrock.

Eckdaten

Eckdaten

Anteilsklassenvermögen
Per 20.Nov.2024
CHF 1’128’240’868
Auflagedatum
03.Dez.2021
Währung der Reihe
CHF
Anlageklasse
Obligationen
SFDR-Klassifizierung
Artikel 8
Gesamtkostenquote (TER)
0.10%
Gewinnverwendung
thesaurierend
Domizil
Irland
Rebalancing-Intervall
Monatlich
UCITS
Ja
Fondsmanager
BlackRock Asset Management Ireland Limited
Depotbank
State Street Custodial Services (Ireland) Limited
Bloomberg-Ticker
SHIR SE
Fondsvermögen
Per 20.Nov.2024
USD 2’843’161’056
Fondsauflegung
25.Aug.2021
Basiswährung
USD
Vergleichsindex
Bloomberg MSCI Global Aggregate Sustainable and Green Bond SRI Index
Umlaufende Anteile
Per 20.Nov.2024
262’464’953
ISIN
IE000Z8F16G5
Wertpapierleiheertrag
Per 30.Sept.2024
0.01%
Produktstruktur
Physisch
Methodik
Sampling
Emittent
iShares III plc
Administrator
State Street Fund Services (Ireland) Limited
Geschäftsjahresende
30 Juni
Valoren
114349699 

Portfoliomerkmale

Portfoliomerkmale

Anzahl der Positionen
Per 19.Nov.2024
7’417
Vergleichsindex Ticker
I36429
3J-Beta
Per -
-
Kupon
Per 19.Nov.2024
2.57%
Optionsbereinigte Duration
Per 19.Nov.2024
6.50
Stand Vergleichsindex
Per 20.Nov.2024
USD 104.98
Standardabweichung (3J)
Per -
-
Yield-to-Worst
Per 19.Nov.2024
3.66%
Restlaufzeit
Per 19.Nov.2024
8.40 Jahre

Nachhaltigkeitseigenschaften

Nachhaltigkeitseigenschaften

Um in die ESG-Fondsbewertung von MSCI aufgenommen zu werden, müssen 65 % (bzw. 50 % für Anleihe- und Geldmarktfonds) sämtlicher Wertpapierbestände des Fonds aus Wertpapieren mit ESG-Abdeckung durch MSCI ESG Research abgedeckt sein (bestimmte Barmittelpositionen und andere Vermögenswerte ohne Bedeutung für die ESG-Analyse von MSCI werden im Vorfeld von der Ermittlung der Gesamtbestände des Fonds ausgeschlossen; der absolute Wert von Short-Positionen wird zwar berücksichtigt, gilt jedoch nicht als abgedeckt), das Beteiligungsdatum des Fonds muss weniger als ein Jahr alt sein und der Fonds muss über mindestens zehn Wertpapiere verfügen. Für diesen Fonds stehen derzeit keine Ratings von MSCI zur Verfügung.

Geschäftliche Beteiligung

Geschäftliche Beteiligung

Anhand von Kennzahlen zu geschäftlichen Beteiligungen erhalten Anleger einen umfassenderen Überblick über spezifische Geschäftsbereiche, an denen der Fonds über seine Anlagen beteiligt sein kann.


Die Kennzahlen zu geschäftlichen Beteiligungen erlauben keinerlei Aufschluss über das Anlageziel eines Fonds und, sofern nicht anderweitig in der Fondsdokumentation und im Rahmen des Anlageziels des Fonds vorgesehen, werden durch die Kennzahlen weder das Anlageziel des Fonds geändert noch das Anlageuniversum des Fonds begrenzt. Ebenso wenig können Rückschlüsse über eine ESG- oder wirkungsorientierte Anlagestrategie oder etwaige Ausschlussfilter eines Fonds gezogen werden. Weitere Informationen zur Anlagestrategie finden Sie im Fondsprospekt.


Eine detaillierte Erklärung der den Kennzahlen zu geschäftlichen Beteiligungen zugrunde liegenden Methodik von MSCI ist unter den nachstehenden Links verfügbar.

MSCI - Umstrittene Waffen
Per 19.Nov.2024
0.00%
MSCI - Atomwaffen
Per 19.Nov.2024
0.00%
MSCI - Zivile Feuerwaffen
Per 19.Nov.2024
0.01%
MSCI - Tabak
Per 19.Nov.2024
0.00%
MSCI - Unternehmen, die den Global Compact der Vereinigten Nationen nicht einhalten
Per 19.Nov.2024
0.00%
MSCI - Kraftwerkskohle
Per 19.Nov.2024
0.00%
MSCI - Ölsand
Per 19.Nov.2024
0.00%

Abdeckung der geschäftlichen Beteiligungen
Per 19.Nov.2024
26.87%
Nicht abgedeckter prozentualer Anteil des Fonds
Per 19.Nov.2024
73.13%
Die hierüber für Kraftwerkskohle und Ölsande aufgeführten Engagements in geschäftlichen Beteiligungen von BlackRock werden für Unternehmen berechnet und ausgewiesen, die gemäss der Definition von MSCI ESG Research mehr als 5 % ihres Umsatzes mit Kraftwerkskohle oder Ölsanden erwirtschaften. Für Engagements in Unternehmen, die gemäss der Definition von MSCI ESG Research anderweitige Umsätze mit Kraftwerkskohle oder Ölsanden (bei einer Umsatzschwelle von 0 %) erzielen, verhält es sich wie folgt: Für Kraftwerkskohle 0.00% und für Ölsande 0.00%.

BlackRock berechnet die Kennzahlen zu geschäftlichen Beteiligungen anhand der Daten von MSCI ESG Research und erstellt auf diese Weise Profile der einzelnen geschäftlichen Beteiligungen eines jeden Unternehmens. BlackRock nutzt diese Daten, um einen umfassenden Überblick über die Bestände zu erhalten und das Marktwertrisiko eines Fonds in den oben aufgeführten Bereichen der Unternehmensbeteiligung herzuleiten.


Kennzahlen zu geschäftlichen Beteiligungen dienen lediglich dazu, Unternehmen aufzuzeigen, die nach den Analyseergebnissen von MSCI an einer abgedeckten Tätigkeit beteiligt sind. Es kann somit der Fall eintreten, dass zusätzliche Beteiligungen an diesen abgedeckten Tätigkeiten bestehen, die jedoch nicht von MSCI abgedeckt sind. Diese Informationen sollten nicht zur Erstellung umfassender Listen von Unternehmen ohne entsprechende Beteiligung verwendet werden. Kennzahlen zu geschäftlichen Beteiligungen werden nur dann angezeigt, wenn mindestens 1 % sämtlicher Wertpapierbestände des Fonds durch MSCI ESG Research abgedeckt werden.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Dieser Abschnitt enthält nachhaltigkeitsbezogene Informationen über den Fonds gemäß Artikel 10 der Offenlegungsverordnung.

A. Zusammenfassung

Dieser Fonds bewirbt ökologische oder soziale Merkmale, strebt jedoch keine nachhaltigen Investitionen als Anlageziel an. Der Fonds wird passiv verwaltet und ist bestrebt, folgende ökologische und soziale Merkmale zu bewerben, indem er die Wertentwicklung seines Referenzindex, des Bloomberg MSCI Global Aggregate Sustainable and Green Bond SRI Index, nachbildet: (1) Ausschluss von Emittenten, die als Beteiligte an bestimmten Aktivitäten gelten, deren Auswirkungen in ökologischer und/oder sozialer Hinsicht als nachteilig eingeschätzt werden; (2) Ausschluss von Emittenten, die als Beteiligte an besonders schwerwiegenden ESG-bezogenen Kontroversen gelten; (3) Ausschluss von staatlichen Emittenten, die Handelssanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen („UNSC“) unterliegen; (4) Ausschluss von Emittenten, von denen auf der Grundlage eines ESG-Ratings angenommen wird, dass sie im Hinblick auf ihre erheblichen ESG-Risiken und ihre mangelnde Steuerung dieser Risiken hinter den Wettbewerbern in ihrer Branche zurückgeblieben sind; und (5) Engagement in Anlagen, die als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Obgleich der Fonds keine nachhaltigen Investitionen anstrebt, enthält er einen Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen. BlackRock definiert eine nachhaltige Investition als eine Investition in Emittenten oder Wertpapiere, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beitragen, diese Ziele nicht erheblich beeinträchtigen und bei denen die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Indem in ein Portfolio aus Wertpapieren investiert wird, das – soweit möglich und praktikabel – den Bestandteilen seines Referenzindex entspricht, wird ein Teil der Anlagen des Fonds als nachhaltige Investitionen eingestuft.

Zu den als nachhaltig eingestuften Investitionen des Fonds zählen: (1) festverzinsliche Wertpapiere, die als „grüne Anleihen“ eingestuft wurden; (2) Emittenten, die an Aktivitäten beteiligt sind, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie zu positiven ökologischen und/oder sozialen Auswirkungen beitragen; oder (3) Emittenten, die sich zu mindestens einem der wissenschaftsbasierten Ziele zur Reduzierung der Kohlenstoffemissionen, die von der Initiative Science Based Targets (SBTi) gebilligt wurden, verpflichtet haben.

Bei jeder Neugewichtung des Index werden sämtliche als nachhaltig eingestufte Investitionen anhand bestimmter Mindestindikatoren für Umwelt und Soziales geprüft. Wurde eine Investition als in Verbindung mit Aktivitäten stehend identifiziert, von denen angenommen wird, dass sie sehr negative ökologische und soziale Auswirkungen haben, wird sie nicht als nachhaltige Investition eingestuft.

Die Anlagepolitik des Fonds besteht in der Investition in ein Wertpapierportfolio, das soweit möglich und praktikabel den Bestandteilen des Referenzindex sowie dessen ESG-Merkmalen entspricht (wie nachstehend im „Abschnitt D. Anlagestrategie“ näher beschrieben). Durch die Investition in die Bestandteile des Referenzindex ermöglicht die Anlagestrategie dem Fonds, die vom Indexanbieter für den Referenzindex festgelegten ESG-Anforderungen erfüllen. Der Fonds berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, indem er den Referenzindex nachbildet, der bei der Auswahl von Indexbestandteilen auch gewisse ESG-Kriterien anwendet.

Der Fonds ist bestrebt, in einem Portfolio von Aktien anzulegen, die – soweit möglich und praktikabel – den Bestandteilen des Referenzindex entsprechen. Voraussichtlich werden mindestens 80 % des Fondsvermögens in Wertpapieren angelegt, die entweder im Referenzindex enthalten sind oder den ESG-Auswahlkriterien des Referenzindex entsprechen. Der Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, mehr als 0 % seines Vermögens in nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel anzulegen, die mit der EU-Taxonomie konform sind. Der Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie zu investieren.

Der Fonds ist bestrebt, die Wertentwicklung des Referenzindex nachzubilden, der bei der Auswahl seiner Bestandteile nach Maßgabe seiner Methode gewisse ESG-Auswahlkriterien berücksichtigt. BlackRock überwacht, ob der Fonds die von ihm beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale einhält. Der Fonds hat zum Ziel, die Wertentwicklung des Referenzindex nachzubilden. Die ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds sind in die Methode des Referenzindex integriert, und die Überwachung des Fonds zielt darauf ab, bei jeder Neugewichtung Besonderheiten zu ermitteln, die verhindern könnten, dass der Fonds seine Verpflichtungen im Bereich der Nachhaltigkeit erfüllt.

Die Portfoliomanager von BlackRock haben Zugang zu Research, Daten, Tools und Analysen zur Integration von ESG-Erkenntnissen in ihren Investitionsprozess. ESG-Daten werden von externen Daten- und Indexanbietern bezogen, u. a. von MSCI, Sustainalytics, Refinitiv, S&P und Clarity AI. Die internen Verfahren von BlackRock legen den Schwerpunkt auf hochwertige standardisierte und einheitliche Daten zur Verwendung durch professionelle Anleger und zum Zweck der Transparenz und Berichterstattung. Die mittels unserer vorhandenen Schnittstelle empfangenen Daten, einschließlich ESG-Daten, werden einer Reihe von Qualitätskontrollen und Prüfungen auf Vollständigkeit unterzogen, um sicherzustellen, dass die Daten von hoher Qualität sind, bevor sie zur weiteren Verwendung in den Systemen und Anwendungen von BlackRock, wie z. B. Aladdin, bereitgestellt werden.

Zur Bewertung der Angebote der einzelnen Anbieter verwendet BlackRock einen umfassenden Sorgfaltsprüfungsprozess mit einer gezielten Überprüfung der Methodik und der Abdeckung im Hinblick auf die nachhaltige Anlagestrategie (und die ökologischen und sozialen Merkmale oder das nachhaltige Investitionsziel) des Produkts. Unser Verfahren umfasst sowohl qualitative als auch quantitative Analysen, mit denen die Eignung von Datenprodukten gemäß den jeweils geltenden aufsichtsrechtlichen Standards bewertet wird.

Mit der Datenumgebung entwickeln sich auch das nachhaltige Investieren und das Verständnis von Nachhaltigkeit weiter. Branchenakteuren, darunter auch den Indexanbietern, fällt es schwer, eine einzelne Kennzahl oder einen Satz standardisierter Kennzahlen festzulegen, die bzw. der ein vollständiges Bild von einem Unternehmen oder einer Investition vermittelt. Die ESG-Daten ändern und verbessern sich im Zuge der Entwicklung der Offenlegungsstandards, der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und der branchenüblichen Praktiken. Daten können unter gewissen Umständen nicht verfügbar, unvollständig oder unrichtig sein. Trotz aller angemessenen Anstrengungen sind Informationen ggf. nicht immer verfügbar. In diesem Fall nimmt der Indexanbieter eine Bewertung auf Grundlage seiner Kenntnis der Anlage oder Branche vor. In gewissen Fällen können die Daten Maßnahmen widerspiegeln, die erst im Nachhinein ergriffen wurden, und geben keinen umfassenden Aufschluss über alle potenziellen erheblichen Beeinträchtigungen.

Der Anlageverwalter unterzieht die Indexanbieter einer Sorgfaltsprüfung und steht mit ihnen in ständigem Dialog bezüglich der Indexmethoden, einschließlich ihrer Bewertung nach den in der Offenlegungsverordnung dargelegten Kriterien einer guten Unternehmensführung, die u. a. solide Managementstrukturen, die Beziehungen zu den Arbeitnehmern, die Vergütung von Mitarbeitern sowie die Einhaltung der Steuervorschriften auf Ebene der Unternehmen, in die investiert wird, umfassen.

Der Anlageverwalter steht im Rahmen der Anlagestrategie des Fonds nicht in unmittelbarem Dialog mit den Unternehmen/Emittenten des Referenzindex. Der Anlageverwalter steht in unmittelbarem Dialog mit den Index- und Datenanbietern, um eine bessere Analyse und Stabilität der ESG-Kennzahlen sicherzustellen. Die Mitwirkung in den Unternehmen, in die wir das Vermögen unserer Kunden investieren, erfolgt bei BlackRock auf mehreren Ebenen. Wenn sich die Anlageteams für eine verstärkte Mitwirkung entscheiden, kann diese in verschiedener Form erfolgen. Im Wesentlichen würde das Portfoliomanagementteam jedoch anstreben, mit den Führungskräften oder den Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane der Unternehmen, in die investiert wird, einen regelmäßigen und kontinuierlichen Dialog zu führen und dabei für eine solide Unternehmensführung und nachhaltige Geschäftspraktiken einzutreten, die auf die identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ausgerichtet sind. Ein weiteres Ziel dieses Dialogs wäre es, die Effektivität des Managements und der Überwachung der Aktivitäten des Unternehmens zur Bewältigung der identifizierten ESG-Probleme beurteilen zu können. Die Mitwirkung ermöglicht es dem Portfoliomanagementteam auch, Feedback zu den Geschäftspraktiken und Offenlegungen der Unternehmen zu geben.

Der Referenzindex wurde als Referenzwert bestimmt, um festzustellen, ob dieser Fonds auf die von ihm beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale ausgerichtet ist.

B. Kein nachhaltiges Investitionsziel

Dieser Fonds bewirbt ökologische oder soziale Merkmale, strebt jedoch keine nachhaltigen Investitionen als Anlageziel an.

Obgleich der Fonds keine nachhaltigen Investitionen anstrebt, enthält er einen Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen. Indem in ein Portfolio aus festverzinslichen Wertpapieren investiert wird, das – soweit möglich und praktikabel – den Bestandteilen seines Referenzindex entspricht, wird ein Teil der Anlagen des Fonds als nachhaltige Investitionen eingestuft.

Zu den als nachhaltig eingestuften Investitionen des Fonds zählen: (1) festverzinsliche Wertpapiere, die als „grüne Anleihen“ eingestuft wurden; (2) Emittenten, die an Aktivitäten beteiligt sind, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie zu positiven ökologischen und/oder sozialen Auswirkungen beitragen; oder (3) Emittenten, die sich zu mindestens einem der wissenschaftsbasierten Ziele zur Reduzierung der Kohlenstoffemissionen, die von der Initiative Science Based Targets (SBTi) gebilligt wurden, verpflichtet haben.

Bei jeder Neugewichtung des Index werden sämtliche als nachhaltig eingestufte Investitionen anhand bestimmter Mindestindikatoren für Umwelt und Soziales bewertet.

Im Rahmen der Bewertung werden Emittenten nach ihrer Beteiligung an Aktivitäten beurteilt, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie sehr negative ökologische und soziale Auswirkungen haben. Wurde ein Emittent als Beteiligter an Aktivitäten mit sehr negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen identifiziert, wird er nicht als nachhaltige Investition eingestuft.

Bei Anleihen, die als grüne Anleihen eingestuft werden, erfolgt die Bewertung auf Grundlage der Verwendung der Emissionserlöse aus den Anleihen, die offiziell und ausschließlich zur Förderung des Klimaschutzes oder anderer Zwecke der ökologischen Nachhaltigkeit verwendet werden müssen. Darüber hinaus werden bei der Auswahl grüner Anleihen bestimmte Mindestgarantien und Ausschlusskriterien berücksichtigt, um ein Engagement in Anleihen zu vermeiden, die mit Aktivitäten in Verbindung stehen, die als äußerst negativ für Gesellschaft und Umwelt gelten.

Die für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vorgeschriebenen Indikatoren (wie in den technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards – „RTS“) gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) dargelegt) werden bei jeder Neugewichtung des Index durch die Bewertung der als nachhaltig eingestuften Anlagen des Fonds berücksichtigt.

Nach dieser Bewertung werden Investitionen in die folgenden Emittenten nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft: (1) Emittenten, von denen angenommen wird, dass sie mindestens 1 % ihrer Umsatzerlöse aus Kraftwerkskohle erzielen, die äußerst kohlenstoffintensiv ist und einen wesentlichen Beitrag zu Treibhausgasemissionen leistet (unter Berücksichtigung der Indikatoren für THG-Emissionen), (2) Emittenten, von denen angenommen wird, dass sie an schwerwiegenden ESG-Kontroversen beteiligt sind (unter Berücksichtigung von Indikatoren für Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfall sowie Soziales und Beschäftigung) und (3) Emittenten, von denen angenommen wird, dass sie hinter ihren Wettbewerbern in der Branche zurückliegen, da sie bedeutenden ESG-Risiken in hohem Maße ausgesetzt sind und diese nicht steuern können (unter Berücksichtigung von Indikatoren für Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfall, unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle und Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen).

Bei grünen Anleihen werden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei jeder Indexneugewichtung berücksichtigt und auf Emissionsebene bewertet; die Grundlage dafür bildet eine Bewertung der Verwendung der Emissionserlöse aus den Anleihen, die offiziell und ausschließlich zur Förderung des Klimaschutzes oder anderer Zwecke der ökologischen Nachhaltigkeit verwendet werden müssen. Darüber werden bei der Auswahl grüner Anleihen Mindestgarantien und Ausschlusskriterien angewandt, um sicherzustellen, dass die Emissionserlöse der Anleihen nicht für Aktivitäten mit äußerst negativen Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft verwendet werden. Dazu gehören Mindestgarantien und Kriterien für den Ausschluss von Anleihen, bei denen die Verwendung der Emissionserlöse mit der Gewinnung von Kraftwerkskohle oder der Kohleverstromung, einem erheblichen Verlust an biologischer Vielfalt oder umstrittenen Waffen in Zusammenhang steht.

Der Referenzindex schließt bei jeder Neugewichtung ferner folgende Unternehmen aus: (1) Unternehmen, deren MSCI ESG Controversy Score im „roten Bereich“ liegt, was Unternehmen einschließt, bei denen eine Verletzung internationaler und/oder nationaler Standards festgestellt wurde (unter Berücksichtigung von Hinweisen auf Verstöße gegen die Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen und die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen), und (2) Unternehmen, die in irgendeiner Weise mit umstrittenen Waffen in Verbindung stehen (unter Berücksichtigung von Hinweisen auf Verbindungen zu umstrittenen Waffen).

Darüber hinaus werden staatliche Emittenten aus dem Referenzindex ausgeschlossen, die Handelssanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen („UNSC“) unterliegen.

Der Referenzindex des Fonds schließt Emittenten aus, deren ESG Controversy Score im „roten Bereich“ liegt, was Emittenten ausschließt, bei denen der Indexanbieter Verstöße gegen die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen festgestellt hat. Der Referenzindex wendet bei jeder Neugewichtung des Index die vorstehenden Ausschlusskriterien an.

C. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Der Fonds wird passiv verwaltet und ist bestrebt, folgende ökologische und soziale Merkmale zu bewerben, indem er die Wertentwicklung seines Referenzindex, des Bloomberg MSCI Global Aggregate Sustainable and Green Bond SRI Index, nachbildet:
1. Ausschluss von Emittenten, die als Beteiligte an bestimmten Aktivitäten gelten, deren Auswirkungen in ökologischer und/oder sozialer Hinsicht als nachteilig eingeschätzt werden;
2. Ausschluss von Emittenten, die als Beteiligte an besonders schwerwiegenden ESG-bezogenen Kontroversen gelten;
3. Ausschluss von staatlichen Emittenten, die Handelssanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen („UNSC“) unterliegen;
4. Ausschluss von Emittenten, von denen auf der Grundlage eines ESG-Ratings angenommen wird, dass sie im Hinblick auf ihre erheblichen ESG-Risiken und ihre mangelnde Steuerung dieser Risiken hinter den Wettbewerbern in ihrer Branche zurückgeblieben sind; und
5. Engagement in Anlagen, die als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Diese ökologischen und sozialen Merkmale werden durch die Auswahl von Bestandteilen des Referenzindex des Fonds berücksichtigt (wie nachstehend beschrieben).

Der Referenzindex schließt Emittenten nach Maßgabe ihrer Beteiligung an bestimmten Aktivitäten aus, deren Auswirkungen in ökologischer und/oder sozialer Hinsicht als nachteilig eingeschätzt werden. Der Ausschluss von Emittenten aus dem Referenzindex erfolgt auf Grundlage ihrer Beteiligung an folgenden Branchen/Aktivitäten (oder damit in Zusammenhang stehenden Aktivitäten):
• Alkohol
• Tabak
• Glücksspiel
• Erwachsenenunterhaltung
• genetisch veränderte Organismen
• zivile Feuerwaffen
• konventionelle Waffen
• umstrittene Waffen
• Atomwaffen
• Kernenergie (mit Ausnahme des Segments der grünen Anleihen im Referenzindex)
• Kraftwerkskohle (mit Ausnahme des Segments der grünen Anleihen im Referenzindex)
• unkonventionelle Öl- und Gasförderung (mit Ausnahme des Segments der grünen Anleihen im Referenzindex)
• Stromerzeugung aus Kraftwerkskohle (mit Ausnahme des Segments der grünen Anleihen im Referenzindex)
• Reserven fossiler Brennstoffe (mit Ausnahme des Segments der grünen Anleihen im Referenzindex)

Der Indexanbieter definiert, was unter „Beteiligung“ an der jeweiligen beschränkten Aktivität zu verstehen ist. Dabei kann der prozentuale Anteil am Ertrag, eine festgelegte Gesamtertragsschwelle oder eine Verbindung zu einer beschränkten Aktivität ungeachtet der Höhe des erzielten Ertrags zugrunde gelegt werden.

Für eine Aufnahme in den Referenzindex müssen Wertpapiere ein MSCI ESG-Rating von mindestens BBB aufweisen. Mit einem MSCI ESG-Rating soll die Widerstandsfähigkeit eines Emittenten gegenüber langfristigen, wesentlichen ESG-Risiken seiner Branche gemessen werden. Ferner soll damit gemessen werden, wie gut der Emittent ESG-Risiken und -Chancen im Vergleich zu Wettbewerbern in seiner Branche steuert. Bei der Ermittlung des ESG Scores kann der Indexanbieter im Rahmen der ESG-Rating-Methode die folgenden Umweltthemen berücksichtigen: Klimaschutz auf Grundlage von Treibhausgasemissionen, Abfall und anderen Emissionen, Landnutzung und Biodiversität. Bei der Ermittlung des ESG Scores kann der Indexanbieter im Rahmen der ESG-Rating-Methode zudem die folgenden sozialen Themen berücksichtigen: Zugang zu Grundversorgungsleistungen, gesellschaftliche Beziehungen, Datenschutz und -sicherheit, Humankapital, Arbeitsschutz und Produktüberwachung. Im Rahmen der ESG-Rating-Methode von MSCI wird berücksichtigt, dass bestimmte ökologische und soziale Aspekte je nach Art der Tätigkeit des Emittenten von größerer Bedeutung sind, indem die Themen in der Bewertungsmethode unterschiedlich gewichtet werden. Bei Emittenten mit höheren MSCI ESG Scores geht der Indexanbieter davon aus, dass sie im Vergleich zu den Wettbewerbern ihrer Branche möglicherweise besser in der Lage sind, künftige ESG-bezogene Herausforderungen und Risiken zu steuern.

Der Referenzindex schließt auch Emittenten aus, deren MSCI ESG Controversy Score (auf Basis eines MSCI ESG Controversy Score von 0) im „roten Bereich“ liegt. Ein MSCI ESG Controversy Score misst die Beteiligung (bzw. mutmaßliche Beteiligung) eines Emittenten an schwerwiegenden Kontroversen auf Grundlage einer Bewertung der Tätigkeiten und/oder Produkte eines Emittenten, deren Auswirkungen in Bezug auf ESG als nachteilig empfunden werden. Ein MSCI ESG Controversy Score kann die Beteiligung an Aktivitäten mit nachteiligen Auswirkungen auf ökologische Themen wie Biodiversität und Landnutzung, Energie und Klimawandel, Wasserstress, toxische Emissionen und den Umgang mit Abfällen berücksichtigen. Ein MSCI ESG Controversy Score kann außerdem die Beteiligung an Aktivitäten mit nachteiligen Auswirkungen auf soziale Themen wie Menschenrechte, Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen, Diskriminierung und personelle Vielfalt in Betracht ziehen.

Darüber hinaus werden staatliche Emittenten aus dem Referenzindex ausgeschlossen, die Handelssanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen („UNSC“) unterliegen.

Ein Teil des Gesamtmarktwerts des Referenzindex entfällt auf Wertpapiere, die gemäß der Indexmethodik als grüne Anleihen eingestuft sind. Der Referenzindex definiert grüne Anleihen als festverzinsliche Wertpapiere, deren Emissionserlöse ausschließlich und offiziell für Projekte oder Aktivitäten zur Förderung des Klimaschutzes oder anderer Zwecke der ökologischen Nachhaltigkeit verwendet werden.

Nähere Angaben zur Methode des Referenzindex finden Sie im „Abschnitt L – Bestimmter Referenzwert“.

D. Anlagestrategie

Die Anlagepolitik des Fonds besteht in der Investition in ein Portfolio aus festverzinslichen Wertpapieren, das soweit möglich und praktikabel den Bestandteilen des Referenzindex sowie dessen ESG-Merkmalen entspricht. Die Indexmethode des Referenzindex ist vorstehend beschrieben (siehe „Abschnitt C – Ökologische oder soziale Merkmale des Fonds“).

Durch die Investition in die Bestandteile des Referenzindex ermöglicht die Anlagestrategie dem Fonds, die vom Indexanbieter für den Referenzindex festgelegten ESG-Anforderungen erfüllen. Falls Anlagen die Anforderungen nicht mehr erfüllen, kann der Fonds diese Anlagen nur noch so lange halten, bis die betreffenden Wertpapiere kein Bestandteil des Referenzindex mehr sind und es (nach Ansicht des Anlageverwalters) möglich und praktikabel ist, die Position zu liquidieren.

Der Fonds kann Optimierungstechniken einsetzen, um einen Ertrag zu erzielen, der mit dem des Referenzindex vergleichbar ist. Das bedeutet, dass er in Wertpapieren anlegen kann, die nicht im jeweiligen Referenzindex enthalten sind, sofern diese eine ähnliche Wertentwicklung (mit einem entsprechenden Risikoprofil) bieten wie bestimmte Wertpapiere, die im Referenzindex enthalten sind. Falls der Fonds dies tut, besteht seine Anlagestrategie darin, ausschließlich in Emittenten zu investieren, die im Referenzindex enthalten sind, oder aber in Emittenten, die zum Zeitpunkt des Kaufs den ESG-Anforderungen des Referenzindex entsprechen. Falls diese Wertpapiere nicht mehr den ESG-Anforderungen des Referenzindex entsprechen, kann der Fonds diese nur noch so lange halten, bis das Portfolio wieder neu gewichtet wird und es (nach Ansicht des Anlageverwalters) möglich und praktikabel ist, die Position zu liquidieren.

Die Strategie kommt bei jeder Neugewichtung des Fonds anlässlich der Neugewichtung seines Referenzindex zur Anwendung.

Die verbindlichen Elemente der Anlagestrategie des Fonds bestehen in der Anlage in einem Portfolio aus festverzinslichen Wertpapieren, das soweit möglich und praktikabel den Bestandteilen des Referenzindex sowie dessen ESG-Merkmalen entspricht.

Der Fonds kann Optimierungstechniken einsetzen und darf in Wertpapieren anlegen, die nicht im Referenzindex enthalten sind. Falls er dies tut, besteht seine Anlagestrategie darin, ausschließlich in Emittenten zu investieren, die im Referenzindex enthalten sind, oder aber in Emittenten, die zum Zeitpunkt des Kaufs den ESG-Anforderungen des Referenzindex entsprechen.

Falls Anlagen die Anforderungen nicht mehr erfüllen, kann der Fonds diese Anlagen nur noch so lange halten, bis die betreffenden Wertpapiere kein Bestandteil des Referenzindex mehr sind und/oder es (nach Ansicht des Anlageverwalters) möglich und praktikabel ist, die Position zu liquidieren.

Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Der Fonds berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, indem er den Referenzindex nachbildet, der bei der Auswahl von Indexbestandteilen auch gewisse ESG-Kriterien anwendet. Der Anlageverwalter hat festgelegt, dass die nachstehend aufgeführten wichtigsten nachteiligen Auswirkungen bei jeder Neugewichtung des Index als Teil der Auswahlkriterien des Referenzindex berücksichtigt werden:

Der Jahresbericht des Fonds wird auch Angaben zu den nachstehend aufgeführten wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren enthalten:
• Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Sektor der fossilen Brennstoffe tätig sind.
• Anteil der Investitionen in Beteiligungsunternehmen mit Standorten/Betrieben in oder in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität, sofern sich die Tätigkeit dieser Unternehmen nachteilig auf diese Gebiete auswirkt.
• Tonnen Emissionen in Wasser, die von den Beteiligungsunternehmen pro investierter Million EUR verursacht werden, ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt.
• Tonnen gefährlicher Abfälle, die von den Beteiligungsunternehmen pro investierter Million EUR erzeugt werden, ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt.
• Anteil der Investitionen in Beteiligungsunternehmen, die an Verstößen gegen die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen beteiligt sind.
• Anteil der Investitionen in Beteiligungsunternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf umstrittener Waffen beteiligt sind.
• Anzahl der Länder, in denen investiert wird und die gegen soziale Standards verstoßen, wie in internationalen Abkommen und Übereinkommen, den Grundsätzen der Vereinten Nationen und gegebenenfalls in nationalen Rechtsvorschriften beschrieben.

Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung

Die Methode des Referenzindex sieht auch Überprüfungen im Hinblick auf eine gute Unternehmensführung vor. Der Indexanbieter schließt Unternehmen aus dem Referenzindex nach Maßgabe des ESG Controversy Score (misst die Beteiligung eines Emittenten an ESG-bezogenen Kontroversen) aus. Ausgeschlossen werden auch Unternehmen, die als nicht vereinbar mit den Grundsätzen des Global Compact der Vereinten Nationen eingestuft sind (siehe „Abschnitt C – Ökologische oder soziale Merkmale des Fonds“).

Unternehmen, für die kein ESG Controversy Score ermittelt werden kann, weil keine Daten verfügbar sind, werden auch aus dem Referenzindex ausgeschlossen.

E. Aufteilung der Investitionen

Der Fonds ist bestrebt, in einem Portfolio von Aktien anzulegen, die – soweit möglich und praktikabel – den Bestandteilen des Referenzindex entsprechen.

Voraussichtlich werden mindestens 80 % des Fondsvermögens in Wertpapieren angelegt, die entweder im Referenzindex enthalten sind oder den ESG-Auswahlkriterien des Referenzindex entsprechen. Somit wird bei jeder Neugewichtung des Index das Portfolio des Fonds seinem Referenzindex entsprechend neu gewichtet, sodass mindestens 80 % des Fondsvermögens (dies schließt 10 % der Vermögenswerte des Fonds ein, die als nachhaltige Investitionen eingestuft werden) mit den ESG-Merkmalen des Referenzindex (wie bei dieser Neugewichtung festgelegt) übereinstimmen.

Falls Anlagen die ESG-Anforderungen des Referenzindex nicht mehr erfüllen, kann der Fonds diese Anlagen noch so lange halten, bis die betreffenden Wertpapiere kein Bestandteil des Referenzindex mehr sind (oder anderweitig die ESG-Auswahlkriterien des Referenzindex nicht mehr erfüllen) und es (nach Ansicht des Anlageverwalters) möglich und praktikabel ist, die Position zu liquidieren.

Die Entscheidung, welche Anlagen des Fonds als nachhaltige Investitionen einzustufen sind, wird zum Zeitpunkt der Neugewichtung des Index bzw. in zeitlicher Nähe getroffen, wenn das Fondsportfolio dem Referenzindex entsprechend neu gewichtet wird. Falls eine Anlage zwischen den Neugewichtungen des Index nicht mehr als nachhaltige Investition einzustufen ist, können die Bestände des Fonds an nachhaltigen Investitionen den Mindestanteil der nachhaltigen Investitionen unterschreiten.

Der Fonds kann bis zu 20 % seines Vermögens in andere Investitionen investieren.

Der Fonds kann Derivate zu Anlagezwecken und zur effektiven Portfolioverwaltung in Verbindung mit den vom Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmalen einsetzen. Wenn der Fonds Derivate zur Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale einsetzt, beziehen sich alle vorstehend erwähnten ESG-Bewertungen oder -Analysen auf die zugrunde liegende Anlage.

Der Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, mehr als 0 % seines Vermögens in nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel anzulegen, die mit der EU-Taxonomie konform sind. Der Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie zu investieren.

Dieser Fonds verpflichtet sich derzeit nicht, mehr als 0 % seines Vermögens in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten im Sinne der Taxonomie-Verordnung zu investieren.

Mindestens 10 % des Vermögens des Fonds werden in nachhaltigen Investitionen angelegt. Bei diesen nachhaltigen Investitionen handelt es sich um nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, das nicht mit der EU-Taxonomie konform sein muss, oder mit einem sozialen Ziel oder einer Kombination aus beidem. Die Kombination von nachhaltigen Investitionen mit einem Umwelt- oder sozialen Ziel kann sich in Abhängigkeit von den Aktivitäten der Emittenten innerhalb des Referenzindex ändern. Die Entscheidung, welche Anlagen des Fonds als nachhaltige Investitionen einzustufen sind, wird zum Zeitpunkt der Neugewichtung des Index bzw. in zeitlicher Nähe getroffen, wenn der Fonds seinem Referenzindex entsprechend neu gewichtet wird.

Sonstige Investitionen können Barmittel, Geldmarktfonds und Derivate umfassen. Solche Anlagen können nur zum Zweck der effizienten Portfolioverwaltung eingesetzt werden, mit Ausnahme von Derivaten zur Währungsabsicherung für jede währungsabgesicherte Anteilklasse.

Alle vom Indexanbieter verwendeten ESG-Ratings oder -Analysen gelten ausschließlich für vom Fonds eingesetzte Derivate in Zusammenhang mit den einzelnen Emittenten. Derivate, denen Finanzindizes, Zinssätze oder Deviseninstrumente zugrunde liegen, werden nicht auf ökologische oder soziale Mindestschutzmaßnahmen überprüft.

F. Überwachung von ökologischen oder sozialen Merkmalen

Laufende Überwachung der Produktintegrität

BlackRock überwacht, ob der Fonds die von ihm beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale einhält. Der Fonds hat zum Ziel, die Wertentwicklung des Referenzindex nachzubilden. Die ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds sind in die Methode des Referenzindex integriert, und die Überwachung des Fonds zielt darauf ab, bei jeder Neugewichtung Besonderheiten zu ermitteln, die verhindern könnten, dass der Fonds seine Verpflichtungen im Bereich der Nachhaltigkeit erfüllt.

BlackRock überwacht die Daten auf Ebene des Fonds und des Index, um bei jeder Neugewichtung die Einhaltung dieser Merkmale durch den Fonds nachzuvollziehen.

BlackRock überwacht auch den Tracking Error des Fonds und erstattet den Anlegern im Rahmen der Jahres- und Halbjahresberichte und -abschlüsse darüber Bericht. Informationen über den erwarteten Tracking Error werden ebenfalls im Prospekt des Fonds veröffentlicht.

G. Methoden

Der Fonds ist bestrebt, die Wertentwicklung des Referenzindex nachzubilden, der bei der Auswahl seiner Bestandteile nach Maßgabe seiner Methode (vorstehend in Abschnitt C angegeben und in Abschnitt L ausführlich beschrieben) gewisse ESG-Auswahlkriterien berücksichtigt.

Methoden

Darüber hinaus werden die folgenden Methoden verwendet, um zu bestimmen, inwieweit die vom Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale eingehalten werden:

Der Referenzindex verwendet Daten von MSCI zu Kontroversen in Bezug auf ESG-Aspekte. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.msci.com/documents/10199/acbe7c8a-a4e4-49de-9cf8-5e957245b86b

Der Referenzindex verwendet die ESG-Rating-Methode von MSCI. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.msci.com/our-solutions/esg-investing/esg-ratings

Der Referenzindex verwendet die Screening-Kriterien von MSCI zu Geschäftsaktivitäten in bestimmten Sektoren sowie in Bezug auf den Global Compact der Vereinten Nationen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.msci.com/documents/1296102/1636401/MSCI_ESG_BIS_Research_Productsheet_April+2015.pdf/babff66f-d1d6-4308-b63d-57fb7c5ccfa9

Der Referenzindex verwendet zusätzliche Screening-Kriterien. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt zur Indexmethodik.

Methode für nachhaltige Investitionen

Nachhaltige Investitionen werden anhand einer vierteiligen Bewertung ermittelt:
(i) Beitrag der Wirtschaftstätigkeit zu ökologischen und/oder sozialen Zielen;
(ii) Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen;
(iii) Einhaltung von Mindestgarantien; und
(iv) gute Unternehmensführung (sofern relevant).

Eine Anlage muss allen vier Kriterien dieser Überprüfung entsprechen, um als „nachhaltige Investition“ eingestuft werden zu können. Nachhaltige Investitionen unterliegen einem strengen Aufsichtsverfahren, um sicherzustellen, dass die aufsichtsrechtlichen Standards eingehalten werden.

(i) Beitrag der Wirtschaftstätigkeit zu ökologischen und/oder sozialen Zielen

Umweltziele und soziale Ziele
BlackRock ermittelt nachhaltige Investitionen, die zu einer Reihe von ökologischen und/oder sozialen Zielen beitragen. Dazu gehören unter anderem alternative und erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Verhütung oder Eindämmung von Verschmutzungen, Wiederverwendung und Recycling, Gesundheit, Ernährung, sanitäre Einrichtungen und Bildung sowie die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und andere nachhaltigkeitsbezogene Rahmenwerke (zusammen „Umweltziele und soziale Ziele“).

Bewertung der wirtschaftlichen Tätigkeit
Eine Anlage ist eine nachhaltige Investition (vorausgesetzt, sie entspricht den drei übrigen Kriterien):

Geschäftstätigkeit
• Wenn nach Daten externer Anbieter mindestens 20 % ihres Umsatzes mit Produkten und/oder Dienstleistungen systematisch darauf ausgerichtet sind, einen Beitrag zu ökologischen oder sozialen Zielen zu leisten.

Geschäftspraktiken
• Wenn sich der Emittent ein Dekarbonisierungsziel im Einklang mit der Initiative Science Based Targets (SBTi) gesetzt hat (wie anhand von Daten externer Anbieter validiert). Die SBTi ist bestrebt, Unternehmen und Finanzinstituten eindeutige Schritte zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen (THG) aufzuzeigen, um sich an den Zielen des Pariser Abkommens ausrichten und dazu beitragen zu können, die schlimmsten Auswirkungen des Klimawandels zu vermeiden.

Festverzinsliche Wertpapiere
• Wenn ein Fonds in Anleihen mit zweckgebundener Verwendung der Emissionserlöse investiert, gelten diese Anleihen als nachhaltige Investition, wenn die Verwendung der Erlöse, wie anhand einer Fundamentalanalyse ermittelt, wesentlich zur Erreichung eines ökologischen oder sozialen Ziels beiträgt.

Die nachhaltigen Investitionen eines Fonds können je nach Anlagestrategie des Fonds einige oder alle der vorstehend aufgeführten ökologischen und/oder sozialen Ziele verfolgen. Um festzustellen, bei welchen zugrundeliegenden Anlagen es sich um nachhaltige Investitionen handelt, kann BlackRock auf die Bewertung nachhaltiger Investitionen des Indexanbieters oder sonstige, in der Methode des Referenzindex des Fonds enthaltene Ausschlusskriterien zurückgreifen.

(ii) Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen (Do no significant harm, DNSH)

Bei jeder Neugewichtung des Index werden sämtliche als nachhaltig eingestufte Investitionen anhand bestimmter Mindestindikatoren für Umwelt und Soziales bewertet. Im Rahmen der Bewertung werden Unternehmen nach ihrer Beteiligung an Aktivitäten beurteilt, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie sehr negative ökologische und soziale Auswirkungen haben. Wurde ein Unternehmen als Beteiligter an Aktivitäten mit sehr negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen identifiziert, wird es nicht als nachhaltige Investition eingestuft.

Wenn ein Fonds in Anleihen mit zweckgebundener Verwendung der Emissionserlöse wie z. B. grüne Anleihen investiert, erfolgt die Bewertung auf Emissionsebene nach Maßgabe der Verwendung der Emissionserlöse aus den Anleihen, die offiziell und ausschließlich zur Förderung des Klimaschutzes oder anderer Zwecke der ökologischen oder sozialen Nachhaltigkeit verwendet werden müssen. Darüber hinaus werden bei der Auswahl grüner Anleihen bestimmte Mindestgarantien und Ausschlusskriterien berücksichtigt, um ein Engagement in Anleihen zu vermeiden, die mit Aktivitäten in Verbindung stehen, die als äußerst negativ für Gesellschaft und Umwelt gelten.

Die für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vorgeschriebenen Indikatoren (wie in den technischen Regulierungsstandards (Regulatory Technical Standards – „RTS“) gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) dargelegt) werden bei jeder Neugewichtung des Index durch die Bewertung der als nachhaltig eingestuften Anlagen des Fonds berücksichtigt.

Nach dieser Bewertung werden die folgenden Anlagen nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft: (1) Unternehmen, von denen angenommen wird, dass sie mindestens 1 % ihrer Umsatzerlöse aus Kraftwerkskohle erzielen, die äußerst kohlenstoffintensiv ist und einen wesentlichen Beitrag zu Treibhausgasemissionen leistet (unter Berücksichtigung der Indikatoren für THG-Emissionen), (2) Unternehmen, von denen angenommen wird, dass sie an schwerwiegenden ESG-Kontroversen beteiligt sind (unter Berücksichtigung von Indikatoren für Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfall sowie Soziales und Beschäftigung) und (3) Unternehmen, von denen angenommen wird, dass sie hinter ihren Wettbewerbern in der Branche zurückliegen, da sie bedeutenden ESG-Risiken in hohem Maße ausgesetzt sind und diese nicht steuern können (unter Berücksichtigung von Indikatoren für Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfall, unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle und Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen).

Nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden auch Unternehmen, die gegen allgemein anerkannte internationale Normen und Standards verstoßen oder bei denen die Gefahr eines Verstoßes besteht. Diese Normen und Standards sind in den Grundsätzen des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC), den Leitsätzen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs) und den ihnen zugrunde liegenden Übereinkommen verankert. Unternehmen, bei denen festgestellt wurde, dass sie in irgendeiner Weise mit umstrittenen Waffen in Verbindung stehen (unter Berücksichtigung von Indikatoren für Verbindungen mit umstrittenen Waffen) kommen nicht als nachhaltige Investitionen in Betracht.

(iii) Einhaltung von Mindestgarantien

Nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden Emittenten, die gegen allgemein anerkannte internationale Normen und Standards verstoßen oder bei denen die Gefahr eines Verstoßes besteht. Diese Normen und Standards sind in den Grundsätzen des UNGC, den Leitsätzen der OECD für multinationale Unternehmen, den UNGPs und den ihnen zugrunde liegenden Übereinkommen verankert.

Gute Unternehmensführung

Die Methode des Referenzindex sieht auch Überprüfungen im Hinblick auf eine gute Unternehmensführung vor. Bei jeder Neugewichtung des Index schließt der Indexanbieter Unternehmen aus dem Referenzindex nach Maßgabe des ESG Controversy Score (misst die Beteiligung eines Emittenten an ESG-bezogenen Kontroversen) aus. Ausgeschlossen werden auch Unternehmen, die als nicht vereinbar mit den Grundsätzen des UNGC eingestuft sind.

H. Datenquellen und -verarbeitung

Datenquellen

Die Portfoliomanager von BlackRock haben Zugang zu Research, Daten, Tools und Analysen zur Integration von ESG-Erkenntnissen in ihren Investitionsprozess. Aladdin ist das Betriebssystem, das die für das Portfoliomanagement notwendigen Daten, Personen und Technik in Echtzeit miteinander verbindet, wie auch die treibende Kraft hinter den ESG-Analyse- und Berichtskapazitäten von BlackRock. Die Portfoliomanager von BlackRock nutzen Aladdin für Anlageentscheidungen, die Überwachung von Portfolios und den Zugang zu Indexinformationen, die in den Investitionsprozess zur Erreichung der ESG-Merkmale des Fonds einfließen.

ESG-Daten werden von externen Daten- und Indexanbietern bezogen, u. a. von MSCI, Sustainalytics, Refinitiv, S&P und Clarity AI. Bei diesen Daten kann es sich um allgemeine ESG-Scores, CO2-Emissionsdaten, Kennzahlen zu Geschäftsaktivitäten oder Kontroversen handeln. Sie wurden in die Aladdin-Tools für Portfoliomanager integriert und werden in den Anlagestrategien von BlackRock berücksichtigt. Diese Tools unterstützen den gesamten Investitionsprozess vom Research über Portfolioaufbau und -modellierung bis zur Berichterstattung.

Maßnahmen zur Sicherung der Datenqualität

Zur Bewertung der Angebote der einzelnen Anbieter verwendet BlackRock einen umfassenden Sorgfaltsprüfungsprozess mit einer gezielten Überprüfung der Methodik und der Abdeckung im Hinblick auf die nachhaltige Anlagestrategie (und die ökologischen und sozialen Merkmale oder das nachhaltige Investitionsziel) des Produkts. Unser Verfahren umfasst sowohl qualitative als auch quantitative Analysen, mit denen die Eignung von Datenprodukten gemäß den jeweils geltenden aufsichtsrechtlichen Standards bewertet wird.

Wir bewerten ESG-Anbieter und Daten in den fünf nachstehend aufgeführten Kernbereichen:
1. Datenerhebung: Dazu zählen u. a. die Bewertung der zugrunde liegenden Datenquellen der Datenanbieter, die zur Datenerfassung verwendete Technologie, das Verfahren zur Erkennung von Fehlinformationen und aller auf maschinellem Lernen oder menschlichen Erkenntnissen basierenden Ansätze der Datenerhebung. Wir werden außerdem geplante Verbesserungen berücksichtigen.
2. Datenabdeckung: Wir bewerten u. a. auch, inwieweit ein Datenpaket unser Universum infrage kommender Emittenten und Anlageklassen abdeckt. Dabei werden auch die Behandlung von Muttergesellschaften und ihrer Tochtergesellschaften sowie die Verwendung geschätzter oder gemeldeter Daten berücksichtigt.
3. Methode: Bei unserer Bewertung werden u. a. auch die von den Drittanbietern angewandten Methoden berücksichtigt, darunter die Vorgehensweise bei der Datenerhebung und Berechnung, die Orientierung an Branchen- oder aufsichtsrechtlichen Standards oder Rahmenvorschriften, Wesentlichkeitsschwellen und ihr Umgang mit lückenhaften Daten.
4. Datenprüfung: Bei unserer Bewertung werden u. a. die Vorgehensweise der Drittanbieter bei der Prüfung der erhobenen Daten und die Qualitätssicherungsverfahren einschließlich ihres Dialogs mit den Emittenten berücksichtigt.
5. Betriebstätigkeiten: Wir werden die Betriebstätigkeiten eines Datenanbieters in vielerlei Hinsicht bewerten, u. a. im Hinblick auf ihre Richtlinien und Verfahren (unter Berücksichtigung allfälliger Interessenskonflikte), den Umfang und die Erfahrung ihrer Datenresearchteams, ihre Ausbildungsprogramme und ihr Einsatz von Outsourcing-Unternehmen.

BlackRock beteiligt sich zudem aktiv an allen Beratungen mit einschlägigen Anbietern über vorgeschlagene Verfahrensänderungen, soweit sie Daten Dritter oder Indexmethoden betreffen, und gibt den Technikteams des Datenanbieters umfassende Rückmeldungen und Empfehlungen. BlackRock steht in laufendem Dialog mit ESG-Datenanbietern einschließlich Indexanbietern, um mit den Entwicklungen der Branche Schritt zu halten.

Art und Weise der Datenverarbeitung

Unsere internen Verfahren bei BlackRock legen den Schwerpunkt auf hochwertige standardisierte und einheitliche Daten zur Verwendung durch professionelle Anleger und zum Zweck der Transparenz und Berichterstattung. Die mittels unserer vorhandenen Schnittstelle empfangenen Daten, einschließlich ESG-Daten, werden nach Eingang einer Reihe von Qualitätskontrollen und Prüfungen auf Vollständigkeit unterzogen, um sicherzustellen, dass die Daten von hoher Qualität sind, bevor sie zur weiteren Verwendung in den Systemen und Anwendungen von BlackRock, wie z. B. Aladdin, bereitgestellt werden. Die integrierte Technologie von BlackRock ermöglicht die Zusammenstellung von Daten zu Emittenten und Anlagen mit einer Vielzahl von ökologischen, sozialen und unternehmensführungsbezogenen Kennzahlen von zahlreichen verschiedenen Datenanbietern und stellt diese den Investmentteams und anderen unterstützenden Dienst- und Kontrollfunktionen, wie etwa dem Risikomanagement, zur Verfügung.

Verwendung geschätzter Daten

BlackRock ist bestrebt, über Drittanbieter von Unternehmen gemeldete Daten einzuholen, soweit dies praktikabel ist. Allerdings sind die Branchenstandards für die Offenlegung noch in der Entwicklung begriffen, insbesondere im Hinblick auf zukunftsorientierte Indikatoren. Daher sind wir in bestimmten Fällen auf Schätzwerte oder indirekte Kennzahlen von Datenanbietern angewiesen, um unser breites investierbares Universum von Emittenten abzudecken. Aufgrund der derzeitigen Schwierigkeiten in der Datenlandschaft muss sich BlackRock zwar auf eine erhebliche Menge geschätzter Daten in seinem Anlageuniversum verlassen, die sich von Datensatz zu Datensatz unterscheiden können, ist jedoch bei der Verwendung von Schätzwerten bestrebt, die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben sowie die Transparenz seitens der Datenanbieter bezüglich ihrer Methoden sicherzustellen. BlackRock ist sich der Bedeutung der Verbesserung seiner Datenqualität und -abdeckung bewusst und entwickelt die Datensätze für seine Anlagespezialisten und andere Teams kontinuierlich weiter. Sofern dies durch örtliche Regelungen auf Landesebene vorgeschrieben ist, können die Fonds ausdrückliche Datenabdeckungsniveaus angeben. BlackRock ist bestrebt, die Verwendung geschätzter Daten in Indexmethoden in Erfahrung zu bringen und sicherzustellen, dass deren Vorgehensweisen solide sind und den anwendbaren aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Indexmethoden entsprechen.

I. Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten

Beschränkungen hinsichtlich der Methoden

Nachhaltiges Investieren ist ein noch in der Entwicklung begriffenes Gebiet, sowohl im Hinblick auf das Verständnis der Branche als auch auf die regionalen und weltweiten aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen. BlackRock überwacht weiterhin die Entwicklung der laufenden Umsetzung der Rahmenvorschriften für nachhaltige Investitionen der EU, um Konformität mit den im Wandel begriffenen aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen. Daher kann BlackRock diese Offenlegungen und die verwendeten Methoden und Datenquellen in Zukunft jederzeit im Zuge der Entwicklung der Marktpraxis oder im Fall, dass weitere aufsichtsrechtliche Vorgaben verfügbar sind, ändern.

Die Prüfung eines Referenzindex anhand seiner ESG-Kriterien wird vom Indexanbieter in der Regel nur bei Neugewichtungen des Index vorgenommen. Unternehmen, die zuvor den Prüfkriterien eines Referenzindex entsprachen und daher in den Referenzindex und den Fonds aufgenommen wurden, können unversehens oder plötzlich von einer schwerwiegenden Kontroverse betroffen sein, die sich negativ auf ihren Kurs und damit auf die Wertentwicklung des Fonds auswirkt. Sofern es sich bei diesen Unternehmen um Bestandteile des Referenzindex handelt, verbleiben sie im Referenzindex und werden somit auch weiterhin im Fonds gehalten, bis diese Unternehmen nach der nächsten planmäßigen Neugewichtung (oder regelmäßigen Prüfung) des Referenzindex kein Bestandteil des Referenzindex mehr sind und es (nach Ansicht des Anlageverwalters) möglich und praktikabel ist, die Position zu liquidieren. Ein Fonds, der einen solchen Referenzindex nachbildet, kann somit im Zeitraum zwischen den Neugewichtungen (oder regelmäßigen Prüfungen) des Index nicht mehr den ESG-Kriterien entsprechen, bis der Referenzindex neu gewichtet wird, sodass er wieder seinen Indexkriterien entspricht. Zu diesem Zeitpunkt wird der Fonds ebenfalls entsprechend seinem Referenzindex neu gewichtet. In ähnlicher Weise können Indexmethoden, die zur Anlage eines prozentuellen Mindestanteils in nachhaltigen Investitionen verpflichten, im Zeitraum zwischen den Neugewichtungen diesen Anteil unterschreiten, werden aber zum Zeitpunkt der Neugewichtung (bzw. so bald wie praktikabel danach) wieder auf dieses Niveau zurückgeführt.

Beschränkungen hinsichtlich der Datenquellen sind nachstehend angegeben.

Beschränkungen hinsichtlich der Daten

Die ESG-Daten ändern und verbessern sich im Zuge der Entwicklung der Offenlegungsstandards, der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen und der branchenüblichen Praktiken. BlackRock arbeitet weiterhin mit einem breiten Spektrum an Marktteilnehmern an der Verbesserung der Datenqualität.

Während jede ESG-Kennzahl eigenen speziellen Beschränkungen unterliegen kann, können Datenbeschränkungen allgemein u. a. folgendes umfassen:
• Nichtverfügbarkeit gewisser ESG-Kennzahlen aufgrund unterschiedlicher Berichts- und Offenlegungsstandards für Emittenten, geografische Regionen oder Sektoren.
• Aufkommende satzungsmäßige Berichtspflichten der Unternehmen zur Nachhaltigkeit führen zu Unterschieden, inwieweit die Unternehmen selbst den aufsichtsrechtlichen Kriterien entsprechend Bericht erstatten, sodass einige Kennzahlen ein niedriges Abdeckungsniveau aufweisen.
• Uneinheitliche Anwendung und Ebenen berichteter gegenüber geschätzten ESG-Daten bei verschiedenen Datenanbietern, erfasst über verschiedene Zeiträume, die kaum miteinander vergleichbar sind.
• Geschätzte Daten können je nach Annahmen oder Hypothesen der Datenanbieter naturgemäß von den tatsächlichen Zahlen abweichen.
• Unterschiedliche Einschätzungen oder Bewertungen von Emittenten, die auf unterschiedliche Methoden der jeweiligen Datenanbieter oder die Anwendung subjektiver Kriterien zurückzuführen sind. • Die ESG-Berichterstattung und Offenlegung der meisten Unternehmen findet jährlich statt und nimmt erhebliche Zeit in Anspruch. Das bedeutet, dass diese Daten mit Verzögerung gegenüber Finanzdaten erstellt werden. Außerdem können die Intervalle für die Aktualisierung der Daten bei Datenanbietern, die diese Daten in ihre Datensätze integrieren, unterschiedlich sein.
• Die anlageklassen- und indexübergreifende Verfügbarkeit und Anwendbarkeit der Daten können unterschiedlich sein.
• Zukunftsorientierte Daten, wie z. B. Klimaziele, können erheblich von historischen und aktuellen Kennzahlen abweichen.

Weitere Informationen über die Berechnung der Kennzahlen, die mit Nachhaltigkeitsindikatoren vorgelegt werden, sind im Jahresbericht des Fonds enthalten.

Nachhaltige Investitionen und ökologische und soziale Kriterien

Mit der Datenumgebung entwickeln sich auch das nachhaltige Investieren und das Verständnis von Nachhaltigkeit weiter. Branchenakteuren, darunter auch den Indexanbietern, fällt es schwer, eine einzelne Kennzahl oder einen Satz standardisierter Kennzahlen festzulegen, die bzw. der ein vollständiges Bild von einem Unternehmen oder einer Investition vermittelt. BlackRock hat daher einen Rahmen zur Ermittlung nachhaltiger Investitionen unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen und der Methoden der Indexanbieter eingeführt.

BlackRock nutzt die Methoden und Daten externer Indexanbieter, um festzustellen, ob Anlagen erhebliche Beeinträchtigungen verursachen und die Emittenten Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Daten können unter gewissen Umständen nicht verfügbar, unvollständig oder unrichtig sein. Trotz aller angemessenen Anstrengungen sind Informationen ggf. nicht immer verfügbar. In diesem Fall nimmt der Indexanbieter eine Bewertung auf Grundlage seiner Kenntnis der Anlage oder Branche vor. In gewissen Fällen können die Daten Maßnahmen widerspiegeln, die erst im Nachhinein ergriffen wurden, und geben keinen umfassenden Aufschluss über alle potenziellen erheblichen Beeinträchtigungen.

BlackRock nimmt eine gründliche Sorgfaltsprüfung der Methoden der Indexanbieter zum nachhaltigen Investieren vor, um sicherzustellen, dass sie mit den Ansichten von BlackRock zu nachhaltigen Investitionen übereinstimmen.

J. Sorgfaltspflicht

Der Anlageverwalter unterzieht die Indexanbieter einer Sorgfaltsprüfung und steht mit ihnen in ständigem Dialog bezüglich der Indexmethoden, einschließlich ihrer Bewertung nach den in der Offenlegungsverordnung dargelegten Kriterien einer guten Unternehmensführung, die u. a. solide Managementstrukturen, die Beziehungen zu den Arbeitnehmern, die Vergütung von Mitarbeitern sowie die Einhaltung der Steuervorschriften auf Ebene der Unternehmen, in die investiert wird, umfassen.

K. Mitwirkungspolitik

Der Fonds

Der Fonds verwendet keine Methoden der Mitwirkung in Unternehmen, um seine verbindlichen Verpflichtungen im Hinblick auf ökologische oder soziale Merkmale zu erfüllen oder seine nachhaltigen Investitionsziele zu erreichen. Der Anlageverwalter führt keinen unmittelbaren Dialog mit den im Index enthaltenen Unternehmen/Emittenten, steht jedoch in direktem Kontakt mit den Index- und Datenanbietern, um eine bessere Analyse und Stabilität der ESG-Kennzahlen zu gewährleisten.

Allgemeines

Die Mitwirkung in den Unternehmen, in die wir das Vermögen unserer Kunden investieren, erfolgt bei BlackRock auf mehreren Ebenen.

Wenn ein bestimmtes Portfoliomanagementteam die Mitwirkung in Unternehmen als eines der Mittel einstuft, mit denen es sein Engagement für Themen der Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung im Rahmen der SFDR unter Beweis stellen will, werden die Methoden für die Gewährleistung einer wirksamen Mitwirkungspolitik und die Möglichkeiten ihrer Anpassung, sofern diese Politik nicht die gewünschte Wirkung erzielt (in der Regel gemessen an der Verringerung spezifischer Indikatoren für nachteilige Auswirkungen), im Prospekt sowie in Offenlegungen auf der Website für diesen Fonds beschrieben.

Wenn sich die Anlageteams für eine verstärkte Mitwirkung entscheiden, kann diese in verschiedener Form erfolgen. Im Wesentlichen würde das Portfoliomanagementteam jedoch anstreben, mit den Führungskräften oder den Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane der Unternehmen, in die investiert wird, einen regelmäßigen und kontinuierlichen Dialog zu führen und dabei für eine solide Unternehmensführung und nachhaltige Geschäftspraktiken einzutreten, die auf die identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ausgerichtet sind. Ein weiteres Ziel dieses Dialogs wäre es, die Effektivität des Managements und der Überwachung der Aktivitäten des Unternehmens zur Bewältigung der identifizierten ESG-Probleme beurteilen zu können. Die Mitwirkung ermöglicht es dem Portfoliomanagementteam auch, Feedback zu den Geschäftspraktiken und Offenlegungen der Unternehmen zu geben.

Hat ein Portfoliomanagementteam Bedenken hinsichtlich des Umgangs eines Unternehmens mit den identifizierten ESG-Merkmalen und/oder Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen, kann es den Leitungs- und Kontrollorganen des Unternehmens seine Erwartungen erläutern. Darüber hinaus kann es seine Bedenken durch die Stimmabgabe auf Hauptversammlungen signalisieren, im Allgemeinen indem es gegen die Wiederwahl von Mitgliedern der Leitungs- und Kontrollorgane stimmt, die seiner Meinung nach für eine Verbesserung der identifizierten ESG-Merkmale und Indikatoren für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen zuständig sind.

Unabhängig von den Aktivitäten eines bestimmten Portfoliomanagementteams hat BlackRock auf höchster Ebene – im Rahmen seines treuhänderischen Ansatzes – beschlossen, dass es im besten langfristigen Interesse seiner Kunden liegt, als informierter, engagierter Aktionär eine solide Unternehmensführung zu fördern. Bei BlackRock ist dafür das Team BlackRock Investment Stewardship (BIS) verantwortlich. In erster Linie durch die Arbeit des BIS Teams erfüllt BlackRock die Anforderungen der Aktionärsrechterichtlinie II („SRD II“) in Bezug auf die Zusammenarbeit mit börsennotierten Unternehmen und anderen Parteien im Anlageökosystem. Eine Kopie der Mitwirkungsrichtlinie von BlackRock gemäß SRD II finden Sie unter https://www.blackrock.com/corporate/literature/publication/blk-shareholder-rights-directiveii-engagement-policy-2022.pdf.

Der Ansatz von BlackRock in Bezug auf Investment-Stewardship wird in den BIS Global Principles und den Abstimmungsrichtlinien auf Marktebene beschrieben. Die BIS Global Principles legen unsere Stewardship-Philosophie und unsere Ansichten zur Unternehmensführung und zu nachhaltigen Geschäftspraktiken dar, die zur langfristigen Wertschöpfung von Unternehmen beitragen. Wir sind uns bewusst, dass sich die anerkannten Standards und Normen der Unternehmensführung von Markt zu Markt unterscheiden. Dennoch sind wir der Ansicht, dass die Praktiken der Unternehmensführung bestimmte grundlegende Elemente aufweisen, die für die Fähigkeit eines Unternehmens, langfristig Mehrwert zu schaffen, weltweit von wesentlicher Bedeutung sind. Unsere marktspezifischen Abstimmungsrichtlinien enthalten nähere Angaben dazu, wie BIS die Global Principles unter Berücksichtigung lokaler Marktstandards und -normen umsetzt. Sie bilden die Grundlage für unsere Entscheidungen in Bezug auf konkrete Abstimmungspunkte bei Hauptversammlungen. Informationen zum allgemeinen Ansatz von BlackRock in Bezug auf Investment-Stewardship und Mitwirkung als Aktionär finden Sie unter: https://www.blackrock.com/uk/professionals/solutions/shareholder-rights-directive und https://www.blackrock.com/corporate/about-us/investment-stewardship

Bei der Mitwirkung in Unternehmen kann sich BIS auf bestimmte ESG-Themen konzentrieren, die in den Abstimmungsprioritäten von BlackRock aufgeführt sind https://www.blackrock.com/corporate/literature/publication/blk-stewardship-priorities-final.pdf

L. Bestimmter Referenzwert

Dieser Fonds ist bestrebt, die von ihm beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen, indem er die Wertentwicklung seines Referenzindex, des Bloomberg MSCI Global Aggregate Sustainable and Green Bond SRI Index, nachbildet, der die ESG-Auswahlkriterien des Indexanbieters beinhaltet.

Bei jeder Neugewichtung des Index wendet der Indexanbieter die ESG-Auswahlkriterien an, um Emittenten auszuschließen, die nicht den besagten ESG-Auswahlkriterien entsprechen.

Bei (bzw. so bald wie möglich und praktikabel nach) jeder Neugewichtung des Index wird auch das Portfolio des Fonds seinem Referenzindex entsprechend neu gewichtet.

Infolge der Anwendung der ESG-Auswahlkriterien des Referenzindex wird das Portfolio des Fonds voraussichtlich einen geringeren Umfang haben als der Bloomberg Global-Aggregate Total Return Index, ein breiter Marktindex, der sich aus festverzinslichen Wertpapieren zusammensetzt.

Die Methode des Referenzindex des Fonds finden Sie unter folgendem Link auf der Website des Indexanbieters: https://assets.bwbx.io/documents/users/iqjWHBFdfxIU/rnaBHpvcTwV8/v0

Weitere Einzelheiten zum Referenzindex des Fonds (einschließlich seiner Bestandteile) finden Sie auch auf der Website des Indexanbieters unter: https://www.bloombergindices.com/bloomberg-indices/

Ratings

Zum Vertrieb Zugelassen In

Zum Vertrieb Zugelassen In

  • Deutschland

  • Frankreich

  • Irland

  • Liechtenstein

  • Saudi-Arabien

  • Schweiz

Positionen

Positionen

Per 19.Nov.2024
Emittent Gewichtung (%)
UNITED STATES TREASURY 18.67
JAPAN (GOVERNMENT OF) 9.67
CHINA PEOPLES REPUBLIC OF (GOVERNMENT) 9.51
FEDERAL NATIONAL MORTGAGE ASSOCIATION 4.75
UK CONV GILT 2.81
Emittent Gewichtung (%)
FRANCE (REPUBLIC OF) 2.51
GOVERNMENT NATIONAL MORTGAGE ASSOCIATION II 2.44
ITALY (REPUBLIC OF) 2.38
GERMANY (FEDERAL REPUBLIC OF) 1.84
UNIFORM MBS 1.58
Emittententicker Name Sektor Anlageklasse Marktwert Gewichtung (%) Nominalwert Nominale Par Value ISIN Kurs Standort Börse Duration Fälligkeit Kupon Marktwährung Daten per:
„Fondspositionen und Kennzahlen“ enthält eine detaillierte Aufstellung der Portfoliopositionen und ausgewählter analytischer Kennzahlen.

Portfolioallokation

Portfolioallokation

Per 19.Nov.2024

% des Marktwertes

Per 19.Nov.2024

% des Marktwertes

Ein geografisches Engagement bezieht sich grundsätzlich auf den Sitz der Emittenten der Wertpapiere, die in dem Produkt gehalten, zusammengesetzt und anschließend als ein Anteil der Gesamtpositionen des Produkts ausgedrückt werden. In einigen Fällen kann es jedoch den Ort wiedergeben, in dem der Emittent der Wertpapiere einen Großteil seiner Geschäftstätigkeit ausübt.
Per 19.Nov.2024

% des Marktwertes

Per 19.Nov.2024

% des Marktwertes

Per 19.Nov.2024

% des Marktwertes

Die Bewertung der Kreditqualität der dem Fonds zugrunde liegenden Wertpapiere erfolgt durch S&P, Moody’s und Fitch und wird in die entsprechende Ratingkategorie von S&P umgerechnet. Diese Aufstellung wird von BlackRock bereitgestellt. Dabei wird der Mittelwert des Ratings der drei Agenturen verwendet, wenn alle drei Agenturen ein Rating vorgenommen haben, der geringere Wert, wenn das Wertpapier nur von zwei Agenturen bewertet wurde und ein einziges Rating, wenn kein weiteres zur Verfügung steht. Wird ein Wertpapier nicht bewertet, bedeutet dies nicht notwendigerweise, dass es von geringer Kreditqualität ist. Ein Rating unterhalb Investment-Grade entspricht einem Rating von BB und schlechter. Rating und Kreditqualität eines Portfolios können sich im Laufe der Zeit verändern.

Die Allokation kann sich ändern.

Wertpapierleihe

Wertpapierleihe

Wertpapierleihe ist in der Vermögensverwaltung eine etablierte und streng regulierte Praxis. Sie bezeichnet die Übertragung von Wertpapieren (wie Aktien oder Anleihen) von einem Verleiher (iShares Fonds) an einen Dritten (Entleiher), der dem Verleiher eine Sicherheit (Pfand des Entleihers) in Form von Aktien, Anleihen oder Barmitteln bereitstellt und eine Gebühr zahlt. Diese Gebühr ist eine Zusatzeinnahme für den Fonds und kann zu einer Senkung der Gesamtkosten eines ETF beitragen.

 

Wertpapierleihe gehört bei BlackRock zu den zentralen Funktionen der Anlageverwaltung mit speziellen Handels-, Research- und Technologieexperten. Das Wertpapierleiheprogramm zielt auf hervorragende absolute Renditen für unsere Kunden bei gleichzeitiger Einhaltung eines geringen Risikoprofils ab. Fonds, die Wertpapierleihgeschäfte durchführen, behalten 62.5 % der Einnahmen, während BlackRock 37.5 % der Einnahmen erhält und sämtliche Betriebskosten abdeckt, die durch die Transaktionen im Rahmen der Wertpapierleihe entstehen.

  Von
30.Sept.2019
Bis
30.Sept.2020
Von
30.Sept.2020
Bis
30.Sept.2021
Von
30.Sept.2021
Bis
30.Sept.2022
Von
30.Sept.2022
Bis
30.Sept.2023
Von
30.Sept.2023
Bis
30.Sept.2024
Wertpapierleiheertrag (%) 0.00 0.01
Durchschnittl. Leihgabe (% der AUM) 2.61 5.09
Maximum On-Loan (% der AUM) 4.28 6.97
Besicherung (% des Kredits) 107.23 106.68
Die annualisierte Rendite aus Wertpapierleihgeschäften errechnet sich aus den ungeprüften Nettoeinnahmen des Fonds aus der Wertpapierleihe über einen Zeitraum von 12 Monaten, dividiert durch den durchschnittlichen NAV des Fonds im selben Zeitraum. BlackRock verfolgt die Politik, vierteljährlich mit einer einmonatigen Verzögerung Angaben zur Wertentwicklung zu veröffentlichen. Das bedeutet, dass die Renditen für den Zeitraum vom 01/01/2019 bis 31/12/2019 ab dem 01/02/2020 veröffentlicht werden können.

Das maximale Leihvolumen kann im Laufe der Zeit Schwankungen unterliegen.

Bei der Wertpapierleihe besteht das Risiko von Verlusten falls ein Entleiher vor der Rückgabe der Werpapiere ausfällt und auf Grund von Marktbewegungen der Wert der Sicherheiten fällt und / oder der Wert der verliehenen Wertpapiere ansteigt.
Per 19.Nov.2024
Ticker Name Anlageklasse Gewichtung (%) ISIN SEDOL Börse Land
Die Informationen in der Tabelle „Zusammenfassung Leihgeschäft“ werden nicht für Fonds angezeigt, die für einen Zeitraum von weniger als 12 Monaten Wertpapierleihgeschäfte durchgeführt haben
Die in der Tabelle zum Sicherheitenbestand enthaltenen Informationen beziehen sich auf Wertpapiere, die im Rahmen des Wertpapierleiheprogramms für den betreffenden Fonds in den Sicherheiten-Korb aufgenommen wurden. Die in diesem Material enthaltenen Informationen wurden eigenen und externen Quellen entnommen, die von BlackRock als zuverlässig erachtet werden. Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen übernommen werden. Es liegt im alleinigen Ermessen des Lesers, sich auf dieses Material zu verlassen. Das zentrale Risiko der Wertpapierleihe besteht darin, dass der Entleiher seiner Verpflichtung zur Rückgabe der entliehenen Wertpapiere nicht nachkommt und der Wert der verwerteten Sicherheiten die Kosten des Rückkaufs der Wertpapiere nicht deckt, wodurch dem Fonds ein Verlust in Höhe der Deckungslücke entsteht.
Kombinationen Wertpapierleihe/Sicherheiten und Besicherungsniveaus**
Arten von Sicherheiten
Art des Leihgeschäfts Aktien Staats-, supranationale und Agency-Anleihen Barmittel (keine Wiederanlage)
Aktien 105%-112% 105%-106% 105%-108%
Staatsanleihen 110%-112% 102.5%-106% 102.5%-105%
Unternehmensanleihen 110%-112% 104%-106% 103.5%-105%

Wir akzeptieren auch ausgewählte physisch nachbildende Aktien-, Staatsanleihen-, Kredit- und Rohstoff-ETFs als Sicherheit.

Die Parameter für die Besicherung hängen von der Kombination aus Sicherheiten und Wertpapierleihe ab; der Grad der Überbesicherung kann zwischen 102,5 % und 112 % schwanken. In diesem Zusammenhang bedeutet "Überbesicherung", dass der gesamte Verkehrswert der geleisteten Sicherheiten den Gesamtwert der entliehenen Wertpapiere übersteigt. Diese Sicherheitenparameter werden auf fortlaufender Basis überprüft und können Veränderungen unterworfen sein.
Bei der Wertpapierleihe besteht das Risiko von Verlusten falls ein Entleiher vor der Rückgabe der Werpapiere ausfällt und auf Grund von Marktbewegungen der Wert der Sicherheiten fällt und / oder der Wert der verliehenen Wertpapiere ansteigt.

Börsenhandel

Börsenhandel

Börse Ticker Währung Kotierungsdatum SEDOL Bloomberg-Ticker RIC WKN
SIX Swiss Exchange SHIR CHF 07.Dez.2021 BMHS9R0 SHIR SE SHIR.S A3C5HN

Performance-Szenarien für PRIIPs

Performance-Szenarien für PRIIPs

Die EU-Verordnung über verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs) schreibt die Methode zur Berechnung der Ergebnisse von vier hypothetischen Performance-Szenarien, die zeigen, wie sich das Produkt unter bestimmten Bedingungen entwickeln könnte, und deren monatliche Veröffentlichung vor. In den angeführten Zahlen sind sämtliche Kosten des Produkts selbst enthalten, jedoch unter Umständen nicht alle Kosten, die Sie an Ihren Berater oder Ihre Vertriebsstelle zahlen müssen. Unberücksichtigt ist auch Ihre persönliche steuerliche Situation, die sich ebenfalls auf den am Ende erzielten Betrag auswirken kann. Was Sie bei diesem Produkt am Ende herausbekommen, hängt von der künftigen Marktentwicklung ab. Die künftige Marktentwicklung ist ungewiss und lässt sich nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die dargestellten optimistischen, mittleren und pessimistischen Szenarien, die Referenzindizes/Stellvertreter verwenden können, veranschaulichen die schlechteste, die durchschnittliche und die beste Wertentwicklung des Produkts in den letzten zehn Jahren.
Empfohlene Haltedauer : 3 Jahre
Beispiel für eine Anlage CHF 10’000
Wenn Sie aussteigen nach 1 Jahr
Wenn Sie aussteigen nach 3 Jahre

Mindest.

Es gibt keine garantierte Mindestrendite. Sie könnten Ihre Anlage ganz oder teilweise verlieren.

Stress

Was Sie nach Abzug der Kosten erhalten könnten
Jährliche Durchschnittsrendite
8’490 CHF
-15.1%
8’090 CHF
-6.8%

Ungünstig

Was Sie nach Abzug der Kosten erhalten könnten
Jährliche Durchschnittsrendite
8’490 CHF
-15.1%
8’090 CHF
-6.8%

Mittler

Was Sie nach Abzug der Kosten erhalten könnten
Jährliche Durchschnittsrendite
10’070 CHF
0.7%
10’550 CHF
1.8%

Günstig

Was Sie nach Abzug der Kosten erhalten könnten
Jährliche Durchschnittsrendite
10’910 CHF
9.1%
11’380 CHF
4.4%

Das Stressszenario zeigt, was Sie im Fall extremer Marktbedingungen zurückerhalten könnten.

Literature

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